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INNEN/2821: Änderungen im Parteiengesetz beschlossen



Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 18. Dezember 2015

Arbeitsgruppe: Inneres

Änderungen im Parteiengesetz beschlossen

Gabriele Fograscher, zuständige Berichterstatterin:

Durch die gestern im Bundestag beschlossenen Änderungen im Parteiengesetz
wird die Saldierung für Einnahmen aus unternehmerischer Tätigkeit wieder
eingeführt, um reine Umsatzgeschäfte wie den Goldhandel der AfD unrentabel
zu machen. Zudem werden die Beträge der staatlichen Teilfinanzierung an die
parteispezifische Preisentwicklung angepasst.

"Bisher erhöhen alle Einnahmen, also der Umsatz aus unternehmerischer Tätigkeit, die relative Obergrenze, die entscheidend ist, um zu verhindern, dass eine Partei überwiegend von Staatszuschüssen abhängig wird.

Diese Regelung haben zwei Parteien in Deutschland für eine umstrittene Praxis genutzt. Sie haben Handel betrieben mit Gold und Geldscheinen, der zwar Umsatz aber nur geringen Gewinn oder sogar Verlust erbrachte. So wurde die relative Obergrenze aufgebläht, um mehr staatliche Zuschüsse erhalten zu können. Dieser Trick entspricht nicht dem Sinn des Paragraphen 19a Abs. 4 des Parteiengesetzes. Deshalb führen wir die Saldierung wieder ein. In Zukunft ist nur noch der Gewinn Teil der Bemessungsgrundlage für die staatlichen Zuschüsse.

Die Beträge aus der staatlichen Teilfinanzierung werden an die Preisentwicklung angepasst. Das ist seit 2002 nicht mehr geschehen. Ab 2017 soll der Betrag für die Wählerstimmen, ebenso wie die absolute Obergrenze, dynamisiert werden. Die Parteien insgesamt erhalten aber kein zusätzliches Geld, denn die absolute Obergrenze wird nicht angehoben. Es wird nur sichergestellt, dass die Verteilung der staatlichen Gelder durch die Preisentwicklung nicht verzerrt wird.

Des Weiteren wird neu geregelt, dass Parteien, die ihrer Rechenschaftspflicht nicht nachkommen und sechs Jahre lang keinen Rechenschaftsbericht abgeben, ihre Parteieigenschaft verlieren.

Mitgliedsbeiträge werden künftig für die Veröffentlichungspflichten mit Spenden zusammen gezählt, sodass die Betragsgrenzen für die Veröffentlichung öfter als bisher erreicht werden.

Strafzahlungen aufgrund von Verstößen gegen das Parteiengesetz werden nicht mehr an Dritte verteilt, sondern fließen in den Bundeshaushalt zurück.

Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Transparenz, wie zum Beispiel die separate Ausweisung von Parteiensponsoring oder die Einführung einer Höchstgrenze für Spenden, steht die SPD-Bundestagsfraktion offen gegenüber. Die SPD hatte dies schon früher, unter anderem in ihrem Regierungsprogramm 2013 - 2017 gefordert."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 893 vom 18. Dezember 2015
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Dezember 2015

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