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INNEN/3028: Kabinett - Mitwirkungspflichten im Widerrufs- und Rücknahmeverfahren


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 1. August 2018

Arbeitsgruppe: Inneres

Kabinett - Mitwirkungspflichten im Widerrufs- und Rücknahmeverfahren


Eva Högl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende;
Burkhard Lischka, innenpolitischer Sprecher:

Das Kabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Schaffung gesetzlicher Mitwirkungspflichten von Schutzberechtigten im Widerrufs- und Rücknahmeverfahren in Asylsachen beschlossen. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt diese Initiative ganz ausdrücklich, mahnt jedoch auch die Praktikabilität einer solchen Regelung an.

"Bisher gab es Mitwirkungspflichten lediglich im Asylverfahren. Dass Schutzberechtigte nun auch im Widerrufs- und Rücknahmeverfahren in Asylsachen zur Mitwirkung verpflichtet werden sollen, ist nur konsequent. Eine solche Regelung muss allerdings auch praktikabel in der Umsetzung sein. Die Auferlegung eines Zwangsgeldes oder eine Entscheidung nach Aktenlage, die auch heute schon bei fehlender Mitwirkung möglich ist, erscheinen uns bei einem Verstoß gegen gesetzliche Mitwirkungspflichten nicht unbedingt zielführend. Im parlamentarischen Verfahren werden wir daher prüfen, ob es noch andere Möglichkeiten gibt. Kommen Asylsuchende im Asylverfahren einer Aufforderung zur Mitwirkung nicht nach, greift die - widerlegbare - gesetzliche Vermutung, dass das Verfahren nicht betrieben wird mit der Folge, dass der Asylantrag als zurückgenommen gilt, was zur Einstellung des Asylverfahrens führt. Eine ähnliche Regelung könnten wir uns auch für das Widerrufs- und Rücknahmeverfahren vorstellen."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 1. August 2018
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. August 2018

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