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INNEN/3085: Planungssicherheit für die Sportvereine mit Kunstrasenplätzen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 11. Dezember 2019

Arbeitsgruppe: Sport

Planungssicherheit für die Sportvereine mit Kunstrasenplätzen


Mahmut Özdemir, zuständiger Berichterstatter:

Der Sportausschuss des Deutschen Bundestages fordert, dass Vereine ihre Kunstrasenplätze weiterhin nutzen können und gleichzeitig die Forschung und Entwicklung von alternativen Füllstoffen intensiviert wird.

"Das von der Europäischen Chemikalienagentur ins Spiel gebrachte Verbot von Mikroplastik könnte die Kunstrasenplätze tausender Vereine bedrohen. Das Gummi-Granulat, das auf diesen Plätzen als Unterlage verwendet wird, könnte ab 2022 nicht mehr zulässig sein. Der Sportausschuss sprach sich daher heute für die Aufbringung von alternativen Stoffen aus. Besonders in städtischen Räumen ist der Platz für Sportplätze begrenzt und die Anzahl der Einwohner hoch. Wenn Vereine vor Ort weiterhin eine hohe Bespielbarkeit ihrer Plätze jenseits von den Jahreszeiten ermöglichen wollen, gibt es derzeit keine Alternative zu Kunstrasenplätzen. Vor allem für den ganzjährigen Trainingsbetrieb der Vereine mit vielen Mannschaften unterschiedlicher Altersklassen und einer gezielten Nachwuchsförderung sind sie lebensnotwendig.

Sollte es ab 2022 zu einem Verbot des Gummi-Granulates kommen, so müssen sich Sportvereine auf eine Übergangsfrist von mindestens sechs Jahren verlassen können. Diese Zeit muss genutzt werden, um das Füllmaterial durch Sand, Kork oder andere Stoffe zu ersetzen. Die Industrie ist aufgefordert an entsprechenden Alternativen zu forschen, die die Umwelt weniger schädigen als das heutige Gummi-Granulat, aber gleichzeitig die hervorragende Spieleigenschaft mitbringt und ähnlich belastbar ist. Das leistet einen Beitrag für weniger Mikroplastik in der Natur und stellt gleichzeitig den Spielbetrieb der Amateurvereine in der Fläche sicher."

Copyright 2019 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung vom 11. Dezember 2019
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Dezember 2019

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