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KULTUR/222: Provenienzforschung bleibt wichtiger politischer Auftrag und moralische Pflicht



Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 2. Dezember 2015

Arbeitsgruppe: Kultur und Medien

Provenienzforschung bleibt wichtiger politischer Auftrag und moralische Pflicht

Eva Högl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende;
Hiltrud Lotze, stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Kultur und Medien:

Noch heute liegt eine vermutlich beträchtliche Zahl von Kunstwerken in deutschen Museen, Galerien und bei Privatleuten, die in der NS-Zeit ihren Eigentümern verfolgungsbedingt entzogen wurden. Daher bedarf es weiterhin erheblicher Anstrengungen, um die Herkunft von Kunstwerken bis 1945, aber auch die Kulturgutverluste in der ehemaligen DDR aufzuarbeiten. Damit eng verbunden ist die Frage der Restitution, also der Rückgabe von Kunstwerken an ihre ehemaligen Eigentümer, das hat auch die heutige Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien gezeigt.

"Es braucht mehr Provenienzforschung, damit Kunstwerke restituiert werden können. Um verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter zurückgeben zu können, bedarf es einer verbesserten Restitutionspraxis im Hinblick auf Verjährung sowie Ersitzung und eine mögliche Beweislastumkehr. Das wiederum stärkt die Provenienzforschung, denn nach wie vor ist der Bedarf an immens. Der Fall Cornelius Gurlitt hat gezeigt, wie wenig dieses Kapitel deutscher Geschichte sowohl bezogen auf öffentliche Museen, aber auch private Sammlungen bislang aufgearbeitet ist. Daneben braucht es funktionierende Strukturen und einen langen Atem.

Die geladenen Sachverständigen forderten unter anderem mehr Transparenz und mehr finanzielle Mittel, um die Herkunft von Kunstwerken gewissenhaft erforschen zu können. Das vor knapp einem Jahr von Kulturstaatsministerin Monika Grütters initiierte Zentrum für Kulturgutverluste offenbart noch strukturelle Schwächen. Umso wichtiger ist es, dass es schnellstmöglich arbeitsfähig wird, um den zu Recht hohen Erwartungen sowohl im Inland, als auch im Ausland gerecht zu werden.

Eine umfassende Provenienz ist Voraussetzung, um den rechtmäßigen Erben das ihrer Familie unrechtmäßig entzogene Eigentum zurückzugeben und damit in der NS-Zeit begangenes Unrecht zumindest teilweise wieder gut zu machen, ganz sicher aber nicht moralisch zu entschuldigen. Darin besteht eine historisch begründete Pflicht. Wir begrüßen daher den von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegten, zwischen den Ressorts noch abzustimmenden Gesetzesentwurf, der die Restitution von verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern verbessern soll."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 861 vom 2. Dezember 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Dezember 2015

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