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KULTUR/228: Kulturausschuss berät weitere Änderungen der Kulturgutschutz-Novelle


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 13. April 2016

Arbeitsgruppe: Kultur und Medien

Kulturausschuss berät weitere Änderungen der Kulturgutschutz-Novelle


Martin Dörmann, kulturpolitischer Sprecher;
Siegmund Ehrmann, zuständiger Berichterstatter:

Die Koalition wird das Kulturgutschutzrecht neu regeln. Der illegale Handel - vor allem mit Raubgut aus Kriegs- und Krisengebieten - soll bekämpft und national wertvolles Kulturgut besser vor der Ausfuhr geschützt werden. Die heutige Anhörung hat noch einige Schwächen offenbart.

"In der Anhörung hat sich die kontroverse Debatte um den Gesetzentwurf von Staatministerin Grütters gezeigt. Die Mehrzahl der Anwesenden begrüßt die Gesetzesinitiative und teilt die Intention des Entwurfs, es offenbarten sich aber noch einige Schwächen. Die Sachverständigen forderten unter anderem mehr begriffliche Klarheit bei der Definition von Kulturgut, Anpassungen bei den Wert- und Altersgrenzen für die Ausfuhr von bedeutsamen Kulturgut, sowie Verbesserungen bei den Sorgfaltspflichten. Die SPD-Kulturpolitiker werden die vielen wichtigen Impulse aufnehmen und einer intensiven Prüfung unterziehen. Schon jetzt ist absehbar, dass es zu einer Reihe von Änderungen an dem vorgelegten Entwurf kommen sollte. Wir wollen Regelungen, die praxisnah und rechtssicher ausgestaltet sind und berechtigte Interessen Betroffener angemessen berücksichtigen. Das gilt auch für die von vielen aufgeworfene Frage, ob die vorgesehenen neuen Ausfuhrbestimmungen eine gerechte Balance zwischen dem effektiven Schutz von national wertvollem Kulturgut und den Interessen von Öffentlichkeit und Eigentümern herstellen.

Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Bundestagsfraktion ein externes Gutachten bei der Kieler Kunstrechtsexpertin Prof. Dr. Kerstin Odendahl in Auftrag gegeben, in dem mögliche Alternativen für einen Ankauf national wertvollen Kulturgutes geprüft wurden. Danach wäre beispielsweise die unveränderte Übertragung einer Ankaufsregelung nach englischem Modell problematisch. Gleichwohl sei ein Verfahren denkbar, bei welchem der Staat die Möglichkeit hat, Eigentümern von national wertvollem Kulturgut ein Ankaufsangebot zu einem angemessenen Preis zu unterbereiten, um das Kulturgut der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Unabhängig von einer tatsächlichen Einigung bliebe es dabei beim Ausfuhrverbot. Auch diese Vorschläge werden wir prüfen."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 208 vom 13. April 2016
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. April 2016

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