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KULTUR/306: NS-Opfer - Anerkennung für sogenannte "Asoziale" und "Berufsverbrecher"


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 12. Februar 2020

Arbeitsgruppe: Kultur und Medien

NS-Opfer: Anerkennung für sogenannte "Asoziale" und "Berufsverbrecher"


Eva Högl, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende;
Marianne Schieder, zuständige Berichterstatterin

Der Bundestag stimmt morgen über die Anerkennung der von Nationalsozialisten als sogenannte "Asoziale" und "Berufsverbrecher" Verfolgten ab. Die SPD-Bundestagsfraktion legt einen umfassenden Antrag vor, der die beiden, lange Zeit vernachlässigten Opfergruppen, endlich anerkennt.

"Vor wenigen Wochen haben wir im Deutschen Bundestag der Befreiung von Auschwitz vor 75 Jahren gedacht. Eindrucksvoll führten uns die noch lebenden Zeitzeugen die unfassbaren Gräueltaten der Nationalsozialisten erneut vor Augen. Morgen setzen wir ein weiteres Zeichen und erkennen lange Zeit nicht berücksichtigte Opfergruppen des Nationalsozialismus, sogenannte 'Asoziale' und 'Berufsverbrecher', endlich an. Wir machen deutlich: Unsere Geschichte darf sich nicht wiederholen. Kein Opfer ist je vergessen.

Als sogenannte 'Asoziale', die im Konzentrationslager den 'schwarzen Winkel' tragen mussten, verfolgte das deutsche Regime unter anderem Obdachlose, Bettler, Prostituierte sowie schlicht auch Andersdenkende. Das betraf Menschen, die mindestens dreimal zu Freiheitsstrafen von mindestens sechs Monaten verurteilt worden waren. 'Berufsverbrecher' hatten ihre Strafen also verbüßt. Gegen sie lag zum Zeitpunkt der Inhaftierung in einem Konzentrationslager kein Tatverdacht vor. Ab 1942 wurden ferner verurteilte Straftäter aus den Justizvollzugsanstalten in Konzentrationslager überstellt, wo sie ebenfalls mit dem 'grünen Winkel' gekennzeichnet wurden. Absolut niemand saß zurecht im KZ. Kein Obdachloser, keine Prostituierte und auch niemand, der ein Verbrechen verübt hat.

Mit unserem Antrag erkennen wir dieses Leid der Menschen an. Ihre Geschichten wollen wir erzählen und der Öffentlichkeit in einer Wanderausstellung näherbringen. Außerdem stellen wir klar, dass als sogenannte 'Asoziale' und 'Berufsverbrecher' Verfolgte Anspruch auf finanzielle Leistungen haben. Dies ist ein wichtiges Zeichen für die Opfer, deren Nachkommen und unsere gesamte Gesellschaft. Der Antrag fordert die wissenschaftliche Aufarbeitung der Schicksale der Verfolgten sowie die Präsentation der Forschungsergebnisse in einer Wanderausstellung. Damit wollen wir möglichst breite Teile der Bevölkerung informieren. Künftig werden die Opfergruppen zudem explizit in den Härterichtlinien zum Allgemeinen Kriegsfolgengesetz als antragsberechtigte Leistungsempfänger genannt. Damit wird klargestellt, dass finanzielle Leistungen möglich sind. Auch das ist eine wichtige Geste der Anerkennung an die letzten Überlebenden."

Copyright 2020 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung vom 12. Februar 2020
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Februar 2020

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