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MEDIEN/381: Staatsferne bei ZDF-Aufsicht sichergestellt


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 27. März 2015

Arbeitsgruppe: Kultur und Medien

Staatsferne bei ZDF-Aufsicht sichergestellt


Martin Dörmann, Sprecher der Arbeitsgruppe Kultur und Medien:

Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz am 26. März 2015, die Rundfunkaufsicht durch den ZDF-Fernsehrat zu reformieren und staatsferner zu gestalten, ist ein tragbarer Kompromiss. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und den vorausgegangenen Normenkontrollantrag der SPD-regierten Länder Hamburg und Rheinland-Pfalz musste der ZDF-Staatsvertrag geändert werden.

"Eine staatsferne und transparente Aufsicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist notwendig, um die demokratiestützende Funktion eines unabhängig-kritischen Rundfunks auch langfristig zu wahren. Die vereinbarte Neubesetzung des ZDF-Fernsehrates berücksichtigt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom März 2014, die Rundfunkaufsicht staatsferner auszugestalten. Vorangegangen war eine von der SPD-Bundestagsfraktion politisch unterstützte Klage der Staatskanzleien Rheinland-Pfalz und Hamburg, die die Hintergründe der von der Union betriebenen Ablösung des ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender im Jahr 2010 überprüfen sollte.

Die Bundesländer mussten bis Mitte 2015 Änderungen herbeiführen. Dieser ehrgeizige Zeitplan kann trotz schwieriger politischer Verhandlungen um die konkrete Besetzung der Fernsehratssitze eingehalten werden. Im Interesse der Staatsferne wurden die Sitze der Parteivertreter gänzlich gestrichen, jedoch die Zahl der Regierungsvertreter unverändert belassen. Erheblich kleinere ehrenamtliche Organisationen als die Bundesparteien wurden berücksichtigt. Dies ist im Interesse eines gesellschaftlichen Spiegels, den der Fernsehrat darstellen soll, nicht unproblematisch. Sicherlich hätten auch weitere gesellschaftliche Gruppen berücksichtigt werden können, jedoch war dies aufgrund der frühzeitigen politischen Festlegung auf 60 Fernsehratsmitglieder nicht möglich.

Die Beteiligung staatlicher Vertreter in den Gremien wurde grundsätzlich als zulässig und sinnvoll anerkannt, hierfür aber eine klare Drittelgrenze eingezogen, um bestimmenden staatlichen Einfluss auszuschließen. Dass im Ergebnis mehr Staatsferne erreicht wurde, entspricht unseren Forderungen."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 232 vom 27. März 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. März 2015

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