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MEDIEN/415: Novelle des Filmförderungsgesetzes - Nachbesserungen erforderlich


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 23. Juni 2016

Arbeitsgruppe: Kultur und Medien

FFG-Novelle muss einen Beitrag für sozialverträgliche Bedingungen am Set leisten


Burkhard Blienert, zuständiger Berichterstatter:

Die gestrige Anhörung zur Novelle des Filmförderungsgesetzes (FFG) im Ausschuss für Kultur und Medien hat die Positionen der SPD-Bundestagsfraktion bestätigt. Erforderlich sind Nachbesserungen, insbesondere bei der Einhaltung sozialer Mindeststandards, bei der Referenzfilmförderung für Dokumentar- und Kinderfilme, beim Erlöskorridor sowie beim Filmerbe.

"Die Anhörung zur FFG-Novelle im Kulturausschuss hat zweierlei deutlich gemacht: Zum einen haben die Sachverständigen bestätigt, dass die Bundesregierung einen insgesamt guten Gesetzentwurf vorgelegt hat, dem es gelingen kann, die Zukunft der Filmförderung durch die Filmförderungsanstalt (FFA) auf sichere Beine zu stellen und die Förderung effektiver auszugestalten. Andererseits haben die Experten auch Änderungsbedarf aufgezeigt und damit die Positionen der SPD unterstützt. Das FFG sollte einen besseren Beitrag dazu leisten, dass die Filmschaffenden bei geförderten Filmproduktionen zu sozialverträglichen Bedingungen beschäftigt werden. Die Sachverständigen haben den Handlungsbedarf deutlich aufgezeigt.

Zustimmung gab es zu unserer Forderung, dass Dokumentar- und Kinderfilme auch weiterhin bei nicht-gewerblichen Vorführungen Punkte in der Referenzfilmförderung sammeln können. Zudem wollen wir, dass sich im FFG nicht nur Regelungen zur Digitalisierung unseres Filmerbes finden. Auch Langzeitsicherung und Zugänglichmachung müssen Eingang ins Gesetz finden. Begrüßt wurde auch der von uns unterstützte Vorschlag für einen Erlöskorridor zur Eigenkapitalstärkung der Produzenten. Davon würden auch die Kreativen profitieren, die so früher in den Genuss der Erfolgsbeteiligungen nach dem Urhebervertragsrecht kommen. Übereinstimmung herrschte auch darüber, dass es bei den Sperrfristen keine Regelung geben darf, die die Kinobetriebe gerade in den kleineren Städten gefährdet.

In den weiteren Beratungen werden wir uns dafür einsetzen, dass die Ergebnisse der Anhörung Eingang in die Vorlage finden, um aus einem guten Gesetzentwurf einen besseren zu machen."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 390 vom 23. Juni 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Juni 2016

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