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RECHT/400: Politisch das falsche Signal - Berufung gegen Extremismus-Urteil


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 25. Juli 2012

Arbeitsgruppe: Strategien gegen Rechtsextremismus

Politisch das falsche Signal: Berufung gegen Extremismus-Urteil



Zum Fortgang der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Extremismusklausel erklärt der Sprecher der Arbeitsgruppe Strategien gegen Rechtsextremismus der SPD-Bundestagsfraktion Sönke Rix:

Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden zur Unrechtmäßigkeit der Extremismusklausel legt der Landkreis Osterzgebirge Berufung ein. Die erste Runde hatte das AKuBiZ (Alternatives Kultur- und Bildungszentrum) aus Sachsen im Kampf um die Rechtmäßigkeit der Extremismusklausel gewonnen. Das Verwaltungsgericht Dresden hat den Klägern bestätigt, dass die Klausel in mehreren Punkten nicht rechtmäßig war.

Dieses Urteil war auch eine schwere Niederlage für Bundesfamilienministerin Schröder, aus deren Ministerium diese Klausel kam.

Der Gang in die Berufung durch den Landkreis Osterzgebirge, seinerzeit Beklagter, ist rechtlich zweifellos nicht zu beanstanden. Aber er sendet natürlich - wie die Extremismusklausel überhaupt - ein politisch völlig falsches Signal an diejenigen, die Tag für Tag Einsatz zeigen für Demokratie und gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz.

Die Extremismusklausel ist nicht nur widerrechtlich, sondern sie gefährdet auch den gesellschaftlich notwendigen Kampf gegen rechte Ideologie und Gewalt. Die Klausel diskreditiert und behindert zivilgesellschaftliches Engagement gegen Rechtsextremismus. Sie stellt die Initiativen unter einen Generalverdacht der Verfassungsfeindlichkeit und undemokratischen Gesinnung. Die Pflicht zur Regelüberprüfung der Kooperationspartner fördert ein Klima des Misstrauens und steht dem Ziel der Demokratieförderung entgegen.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 821 vom 26. Juli 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juli 2012