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RECHT/404: Eckpunkte zur Regelung der Beschneidung von Jungen sind ein gangbarer Weg


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 26. September 2012

Arbeitsgruppe: Rechtspolitik

Eckpunkte zur Regelung der Beschneidung von Jungen sind ein gangbarer Weg



Zu den durch das Bundesministerium der Justiz vorgelegten Eckpunkten für die Regelung der Beschneidung von Jungen erklärt die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht:

Es ist zu begrüßen, dass das Bundesjustizministeriums jetzt Eckpunkte für eine rechtliche Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen vorgelegt hat. Der darin vorgeschlagene Weg, die Thematik im Bürgerlichen Gesetzbuch beim Recht der elterlichen Sorge anzusiedeln, ist gangbar.

Die Eckpunkte des Bundesjustizministeriums sehen - ohne auf die Religionszugehörigkeit einzugehen - vor, dass in den ersten sechs Monaten eine Beschneidung nach den Regeln der ärztlichen Kunst durch Personen durchgeführt werden kann, die dafür besonders ausgebildet sind und ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.

Die vom Justizministerium umschriebenen Voraussetzungen für Beschneidungen werden wir allerdings noch einmal genauer betrachten müssen. So ist etwa zu überlegen, vor der Beschneidung eine Bescheinigung über eine kinderärztliche Untersuchung einzufordern. In Gesprächen mit Vertretern jüdischer Gemeinden haben wir erfahren, dass eine solche ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ohnehin der Praxis entspricht und daher in Form einer gesetzlichen Vorgabe akzeptiert würde.

Unser fraktionsoffener Abend am 17. Oktober 2012 wird Gelegenheit geben, diese und und eine Reihe weiterer Fragen im Diskurs mit Sachverständigen zu erörtern und zu klären. Neben den medizinischen Fragen wollen wir religiöse Aspekte sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten genauer beleuchten.

Die Eckpunkte des Bundesjustizministeriums sind eine erste Reaktion auf die Entschließung des Bundestags vom 19. Juli 2012. Mit ihr ist die Bundesregierung gefordert, unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist.

Wir sind bereit, die Arbeit der Regierung und der sie tragenden Fraktionen für einen konkreten Gesetzentwurf konstruktiv zu begleiten.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 1006 vom 26. September 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. September 2012