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RECHT/434: Anti-Abzock-Gesetz - Schutz der Verbraucher fraglich


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 13. März 2013

Arbeitsgruppe: Rechtspolitik

Anti-Abzock-Gesetz: Schutz der Verbraucher fraglich



Zum Kabinettsbeschluss über ein Gesetz zum Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken erklären die zuständigen Berichterstatterinnen der SPD-Bundestagsfraktion Marianne Schieder und Kerstin Tack: Heute wird sich zeigen, ob die Bundesregierung wirklich die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher oder wieder nur die der Lobbygruppen schützen will. Nachdem er mehr als ein Jahr in der Schublade des Bundesjustizministeriums lag, erblickt dieser Gesetzentwurf nun doch noch das Licht der Welt. Die Bundesregierung hat zwar endlich Vorschläge zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Massenabmahnungen sowie vor unseriösen Inkassounternehmen und unerwünschten Werbeanrufen vorgelegt, ob die darin genannten Maßnahmen und Regelungen wirklich ausreichen, das wird zu prüfen sein.

Die Aufsicht über die Inkassounternehmen muss wirksam organisiert sein, damit eine effektive Überprüfung der Inkassounternehmen auch wirklich erreicht wird. Auch die Regelungen für unerlaubte Werbeanrufe werden wir uns genau anschauen. Monatelang hat sich die Bundesregierung geweigert, überhaupt gegen die massenhaften, völlig überzogenen Abmahnungen vorzugehen und Änderungsvorschläge vehement abgelehnt. Wir werden in den weiteren parlamentarischen Beratungen dafür sorgen, dass dem Abmahnwahn sowie der Abzocke durch unseriöse Inkassofirmen wirklich wirksam entgegengetreten werden kann und nicht nur wieder Lobbygruppen beruhigt werden.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 321 vom 13. März 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. März 2013