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RECHT/475: Adoptionsrecht für Lesben und Schwule wird ausgebaut


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 18. März 2014

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Adoptionsrecht für Lesben und Schwule wird ausgebaut



Eva Högl, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende,
Burkhard Lischka, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher:

Noch immer sind gleichgeschlechtliche Lebenspartner rechtlich nicht völlig gleichgestellt. Gerade im Adoptionsrecht bestehen noch Lücken, die die SPD gerne schließen möchte. Homosexuelle Paare in Deutschland sollen nun mehr Rechte bei der Adoption von Kindern bekommen.

"Wir haben gestern in der SPD-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf beschlossen, der künftig die Sukzessivadoption für gleichgeschlechtliche Lebenspartner gesetzlich zulässt. Das bedeutet, dass ein Lebenspartner das von seiner Partnerin oder seinem Partner zuvor adoptierte Kind ebenfalls adoptieren kann. Die 1. Lesung des Gesetzentwurfs findet morgen im Deutschen Bundestag statt.

Mit dieser Regelung setzen wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um, das den Gesetzgeber im Februar vergangenen Jahres verpflichtet hat, die Sukzessivadoption für gleichgeschlechtliche Lebenspartner zuzulassen. Dies ist ein weiterer, sehr wichtiger Schritt zur völligen Gleichstellung von Ehen und Lebenspartnerschaften.

Das Europäische Übereinkommen vom 27. November 2008 über die Adoption von Kindern eröffnet die Möglichkeit, auch die Volladoption für Lesben und Schwule zuzulassen. Es ist kaum vermittelbar, warum ein gleichgeschlechtliches Paar gemeinsam Pflegekinder aufnehmen, nicht aber gemeinsam ein Kind adoptieren darf. Wir werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass die noch immer bestehenden Diskriminierungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften beendet werden."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 129 vom 19. März 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. März 2014