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RECHT/501: Eigenen Schmerzensgeldanspruch für Angehörige schaffen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 13. April 2015

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Eigenen Schmerzensgeldanspruch für Angehörige schaffen


Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher:

Nach heutiger Rechtslage haben Angehörige von Opfern von Unfällen und Straftaten nahezu keinen Anspruch auf Schadensersatz. Wir müssen zügig eine Rechtsgrundlage schaffen, damit diese Angehörigen Schmerzensgeld fordern können.

"Wenn ein Mensch durch eine Straftat oder unverschuldet bei einem Unfall ums Leben kommt, ist dies für die Angehörigen schrecklich. Um ihr Leid zumindest ein Stück weit zu lindern, prüfen wir derzeit, ob für diese Angehörigen eine gesicherte Rechtsgrundlage zur Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen geschaffen werden kann. Nach heutiger Rechtslage ist es für Angehörige nahezu unmöglich, dass ihr großes seelisches Leid durch Schmerzensgeldzahlungen gelindert wird. Wir prüfen zurzeit die Schaffung einer Rechtsgrundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Opferentschädigungsgesetz. Wir hoffen, dass wir bald zu konkreten Ergebnissen kommen, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart ist. Nicht zuletzt der schreckliche Flugzeugabsturz am 24. März 2015 zeigt uns den dringenden Handlungsbedarf."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 295 vom 14. April 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. April 2015

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