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RECHT/535: Frauen strafrechtlich besser schützen



Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 16. März 2016

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Frauen strafrechtlich besser schützen

Johannes Fechner, Sprecher der Arbeitsgruppe Rechtspolitik und Verbraucherschutz:

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzesentwurf zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung von Justizminister Maas beschlossen. Nachdem die Union den Gesetzentwurf seit Sommer 2015 über Monate blockiert hatte, kann nun endlich das parlamentarische Verfahren zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Frauen vor sexuellen Übergriffen starten.

"Es ist überfällig und dringend nötig, die nicht hinnehmbaren Strafbarkeitslücken im Sexualstrafrecht zu schließen. Verschiedene Gerichte haben sexuelle Attacken, gegen die sich Frauen nicht wehrten, nicht als Sexualstraftat bewertet und die Täter freigesprochen. Deshalb ist die Klarstellung im Strafgesetzbuch überfällig, dass eine Sexuelle Nötigung/Vergewaltigung auch dann vorliegt, wenn eine Frau keinen Widerstand leisten kann, etwa weil sie zu überrascht oder geschockt ist von der Attacke oder weil sie im Falle ihres Widerstandes ein empfindliches Übel wie beispielsweise Schläge, erwartet. Wäre das Gesetz, wie von uns gefordert, schon im vergangenen Jahr in Kraft getreten, könnten die Täter der Kölner Silvesternacht schärfer strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Im parlamentarischen Verfahren wollen wir weitere Ergänzungen. Oft werden sexuelle Attacken nicht strafrechtlich geahndet, weil die derzeitige Rechtslage einen sexuellen Übergriff von einiger Erheblichkeit erfordert. Diese Hürde ist unklar definiert und wie die Praxis zeigt zu hoch. Deshalb will die SPD-Bundestagsfraktion einen Straftatbestand für sexuelle Übergriffe schaffen. Denn auch das Begrapschen ist für Frauen belastend und darf nicht straflos bleiben.

Auch in unserer Fraktion gibt es Unterstützung für die so genannte Nein-heißt-Nein-Lösung. Die Union lehnt diesen Ansatz strikt ab. Es bedurfte erheblichen Drucks, um die Union überhaupt zur Zustimmung zum jetzt vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwurf zu bringen. Dennoch wollen wir diesen Ansatz im Gesetzgebungsverfahren beraten."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 153 vom 16. März 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. März 2016

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