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RECHT/613: Illegale Autorennen sind kein Kavaliersdelikt


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 31. Mai 2017

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Illegale Autorennen sind kein Kavaliersdelikt


Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher:

Morgen berät der Bundestag den von Nordrhein-Westfalen initiierten Gesetzesentwurf zur Bestrafung von Illegalen Autorennen. Damit kann noch vor der Sommerpause ein neuer Straftatbestand für die Teilnahme und Veranstaltung illegaler Autorennen geschaffen werden.

"Wir wollen noch vor der Sommerpause die Veranstaltung und die Teilnahme an illegalen Autorennen unter Strafe stellen. Ein entsprechender Straftatbestand im Strafgesetzbuch ist nötig, denn bereits das bloße Veranstalten eines illegalen Autorennens oder die Teilnahme daran stellt eine große Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer dar. Die Teilnahme oder das Veranstalten eines illegalen Autorennens muss deshalb auch dann strafbar sein, wenn glücklicherweise bei einem solchen illegalen Rennen niemand verletzt oder gar getötet wurde. Bisher werden solche Verstöße nur als bloße Ordnungswidrigkeiten geahndet. Illegale Autorennen sind jedoch kein Kavaliersdelikt, sondern eine massive Gefährdung unschuldiger Verkehrsteilnehmer."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 311 vom 31. Mai 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juni 2017

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