Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → SPD


RECHT/617: Initiativen aus Bürgerschaftlichem Engagement weiter gestärkt


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 16. Juni 2017

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Initiativen aus Bürgerschaftlichem Engagement weiter gestärkt


Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher;
Matthias Bartke, zuständiger Berichterstatter:

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf das Gesetz zur Erleichterung des bürgerschaftlichen Engagements geeinigt. Damit unterstützen wir ganz entscheidend unternehmerische Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement, die vom kleinen Dorf- oder Eine-Welt-Laden über das Mini-Kino bis hin zum Kita-Verein wichtige gesellschaftliche Arbeit leisten.

"Für diese wertvollen Bürgerinitiativen wollen wir eine unbürokratische und rechtssichere Unternehmensform für ihre wichtige Tätigkeit schaffen. Der Gesetzentwurf sah deshalb vor, den bereits bestehenden wirtschaftlichen Verein für diese Initiativen zu öffnen. Diese Öffnung ist nun vor dem Hintergrund des Beschlusses des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 16. Mai 2017 nicht mehr notwendig, weil der BGH das Nebenzweckprivileg von eingetragenen Vereinen, so genannten Idealvereinen, weiter stärkt. Die beabsichtigte Öffnung hat bei vielen Idealvereinen zur Sorge vor dem Verlust ihres Vereinsstatus geführt. Die Streichung der Öffnung war deshalb konsequent. Es ist wichtig, dass bei der Eintragung im Vereinsregister keine Verunsicherung bei der Rechtsanwendung entsteht.

Wir wollen Idealvereine fördern und nicht bürgerschaftliche Initiativen in eine falsche Rechtsform drängen. Dass der Idealverein die richtige Rechtsform ist und bleibt, wird durch den Beschluss des BGH gestützt. Demnach ist Gemeinnützigkeit ein Indiz für einen Idealverein. Dadurch ist geklärt, dass auch unternehmerische Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement - wie zum Beispiel Kindergärten - als Vereine eingetragen werden können. Angesichts auch weiterer im Herbst erwarteter Beschlüsse des BGH sehen wir daher gegenwärtig keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Vereinsrecht.

Die im Gesetzentwurf ebenfalls enthaltenen Regelungen zum Bürokratieabbau im Genossenschaftsrecht werden mit geringen Änderungen seitens der Koalitionsfraktionen so verabschiedet. Der Gesetzentwurf schafft mehr Transparenz und baut bürokratische Hürden ab. So enthält er unter anderem Regelungen für eine vereinfachte Prüfung bei Kleinstgenossenschaften und eröffnet die Möglichkeit von Mitgliederdarlehen, die dazu dienen, zum Anlagevermögen der Genossenschaft gehörende Gegenstände zu finanzieren oder zu modernisieren."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

*

Quelle:
Pressemitteilung Nr. 351 vom 16. Juni 2017
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Juni 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang