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RECHT/670: Experten fordern Stärkung des Mieterschutzes


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 8. November 2018

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Experten fordern Stärkung des Mieterschutzes


Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher; Michael Groß, zuständiger Berichterstatter:

Die öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses am 7. November 2018 zum Mieterschutzgesetz bestätigt die SPD-Forderung nach noch weitergehenden Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter.

"Die große Mehrheit der Experten hält den Entwurf des Mieterschutzgesetzes für sinnvoll. Zudem bestätigten bis auf die Vertreter der Wohnungswirtschaft alle Sachverständigen die Position der SPD-Bundestagsfraktion, dass angesichts der dramatischen Lage auf dem Wohnungsmarkt weitere Regelungen zum Schutz von Mieterinnen und Mieter notwendig sind. Der Gesetzentwurf von Justizministerin Katarina Barley sieht die Senkung der Umlagefähigkeit von Modernisierungskosten von derzeit elf auf acht Prozent vor. Zusätzlich soll erstmalig eine bundesweite Kappungsgrenze für Mieterhöhungen infolge von Modernisierungskosten gelten. Dafür gab es breiten Rückenwind von den Sachverständigen.

Den meisten Sachverständigen war die Höhe der Kappungsgrenze von drei Euro pro Quadratmeter zu hoch. Wie die SPD-Bundestagsfraktion halten viele Experten eine weitergehende Begrenzung der Umlage von Modernisierungskosten für nötig. Gefordert wurde eine Begrenzung auf 1,50 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren. Viele Sachverständige forderten wie die SPD weitergehende Verbesserungen. Eine Begrenzung der Modernisierungskosten muss genau wie die Mietpreisbremse bundesweit gelten. Zudem forderte der Direktor des Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, dass Mieterhöhungen wegen Modernisierungen weiter begrenzt werden müssten. Durch Modernisierungsumlagen sollte die Miete nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Miete oder nicht mehr als zehn Prozent innerhalb von fünf Jahren steigen dürfen. Vehement forderten Sachverständige auch die Ausweitung des Betrachtungszeitraums für die Erstellung von Mietspiegeln von vier auf mindestens sechs Jahre.

Die SPD-Bundestagsfraktion steht deshalb bereit, über die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages hinaus Maßnahmen zu ergreifen. Wir werden nicht tatenlos zusehen, wie Mieterinnen und Mieter ihre Wohnungen verlassen müssen oder keine neuen Wohnungen finden können, weil sie sich die Miete nicht mehr leisten können. Das gezielte Herausmodernisieren wollen wir effektiv verhindern. Wohnungen sind keine Ware, Wohnen ist Daseinsvorsorge."

Copyright 2018 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung vom 8. November 2018
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Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. November 2018

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