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RECHT/743: Menschenrechtsverbrecher dürfen sich nicht sicher fühlen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 22. April 2020

Arbeitsgruppe: Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Menschenrechtsverbrecher dürfen sich nicht sicher fühlen


Frank Schwabe, menschenrechtspolitischer Sprecher:

Am Donnerstag beginnt der Prozess gegen zwei syrische Ex-Geheimdienstfunktionäre vor dem Oberlandesgericht Koblenz. Es besteht die Hoffnung, dass die in dem Prozess gewonnenen Erkenntnisse auch in weiteren Strafverfahren gegen das Assad-Regime nützen - auch vor dem Internationalen Strafgerichtshof.

"Verbrechen gegen die Menschlichkeit dürfen nicht ungesühnt bleiben. Neben den Internationalen Strafgerichtshof tritt mehr und mehr die Durchsetzung des Weltrechtsprinzips mittels nationaler Gerichte. Deutschland ist dabei Vorreiter. Dieses wird auch durch den jetzt beginnenden Prozess deutlich. Das weltweit erste Strafverfahren zu staatlicher Folter in Syrien wird hoffentlich die Tür zu weiteren Verfahren öffnen und irgendwann auch die Spitze des Assad-Regimes zur Rechenschaft ziehen.

Die in dem Prozess gewonnenen Erkenntnisse müssen für weitere Verfahren, möglicherweise auch vor dem Internationalen Strafgerichtshof verwendet werden. Die SPD-Bundestagsfraktion will beides. Den Internationalen Strafgerichtshof stärken und die nationalen Kapazitäten ausbauen. Dazu bereiten wir gerade in der Koalition eine entsprechende Initiative vor."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 22. April 2020
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. April 2020

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