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RECHT/746: Mietsteigerungen weiter begrenzen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 13. Mai 2020

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Mietsteigerungen weiter begrenzen


Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher; Michael Groß, zuständiger Berichterstatter:

Der Deutsche Bundestag diskutiert heute über bezahlbares Wohnen. Statt Politik mit der Gießkanne zu betreiben, fordert die SPD-Bundestagsfraktion Instrumente, die Mietsteigerungen nachhaltig begrenzen.

"Mit der Einführung und Verschärfung der Mietpreisbremse, der Umsetzung des Bestellerprinzips, der Beteiligung des Bundes am Bau von Wohnungen mit sozialer Bindung, der Einführung einer Kappungsgrenze bei Modernisierungen oder auch der Etablierung des Baukindergeldes hat die SPD starke Akzente für die soziale Funktion des Mietrechts und für bezahlbares Wohnen gesetzt. Damit konnte der rasante Mietenanstieg der vergangenen Jahre in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt erstmals gebremst werden.

Dennoch gibt es viele Familien und ältere Menschen, die bis zur 50 Prozent ihres Einkommens für die Miete ausgeben müssen. Neben dem Bau von bezahlbaren Wohnungen brauchen wir weitere Instrumente, die die Mieten im Bestand bezahlbar halten. Auf Basis der Beschlusslage der SPD-Bundestagsfraktion fordern wir daher, die derzeitigen Regelungen zur Kappungsgrenze im Bürgerlichen Gesetzbuch anzupassen. Wir wollen eine Öffnungsklausel, die es den Ländern ermöglicht, die Kappungsgrenzen von 20 beziehungsweise 15 Prozent für einen Zeitraum von bis zu 6 Jahren entweder orientiert an der Inflationsrate oder bis zu einer Höhe von bis zu sechs Prozent absenken zu können.

343 Städte nutzen bereits die aktuelle Sonderreglung, die Kappungsgrenze auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren reduzieren zu können. Das zeigt, dass in vielen Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt nach wie vor ein hoher Bedarf an Preissenkung besteht. Auswertungen zeigen, dass die finanzielle Überforderung durch zu hohe Mieten nicht nur in Großstädten mit angespannten Wohnungsmärkten anzutreffen ist, sondern auch in Regionen, in denen Einkommen und Renten niedrig sind. Mit der erweiterten Öffnungsklausel für die Länder wollen wir eine weitere spürbare Entlastung für die Mieterinnen und Mieter erreichen. Wohnen ist Grundrecht und muss dauerhaft bezahlbar bleiben. CDU und CSU müssen sich an dieser Stelle endlich bewegen und einen starken Schutz von Mieterinnen und Mietern ermöglichen."

Copyright 2020 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung vom 13. Mai 2020
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Mai 2020

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