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SICHERHEIT/429: Mangelhafter Gesetzentwurf zur Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 5. Juni 2013

Arbeitsgruppe: Sicherheits- und Verteidigungspolitik

Mangelhafter Gesetzentwurf zur Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten



Zu dem in dieser Woche im Deutschen Bundestag zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz erklärt die stellvertretende verteidigungspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Karin Evers-Meyer:

Der vorliegende Gesetzentwurf bleibt meilenweit hinter dem Bundesgleichstellungsgesetz zurück. Er wird den Rechten und Pflichten sowie der Gleichstellung von Soldatinnen gegenüber ihren männlichen Kameraden nicht gerecht. Wie man im Jahr 2013 dem Parlament so ein Papier zur Beratung vorlegen kann, ist für eine breite Mehrheit in der Bevölkerung völlig unverständlich. Der Entwurf ist typisch für schwarz-gelb: Halbherzig, handwerklich fehlerhaft, inhaltlich butterbrotpapierdünn.

Das Bundesverwaltungsgericht hat überdies in seinem Urteil vom 19. September 2012 festgestellt, dass unterschiedliche Regelungen im Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz gegenüber dem Bundesgleichstellungsgesetz bei Fehlen eines triftigen Grundes verfassungswidrig sind. Es bestehen somit berechtigte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs.

Die SPD-Bundestagsfraktion lehnt den Gesetzentwurf der Bundesregierung ab und hat einen eigenen Entschließungsantrag formuliert, der das Gesetz zu dem macht, was es leisten soll: Echte Gleichberechtigung als Selbstverständlichkeit zu manifestieren. In unserem Antrag fordern wir:

- Frauen den Zugang zur Telearbeit, flexiblen Arbeitszeitmodellen und familiengerechten Arbeitsbedingungen zu ermöglichen;

- militärische Gleichstellungsbeauftragte bei Versetzung und Kommandierung wie ein Mitglied der Personalvertretung zu schützen;

- gleichstellungsrelevante Maßnahmen und Verfahrensschritte in gleicher Weise dokumentieren zu lassen wie im Bundesgleichstellungsgesetz.

- militärische Gleichstellungsbeauftragte dieselben Unterrichtungspflichten, Akteneinsicht und Vortragsrechte einzuräumen, die den nach dem Bundesgleichstellungsgesetz gewählten Gleichstellungsbeauftragten zustehen;

- den Umfang der Wählergruppen so zu regeln, dass eine Gleichstellungsbeauftragte für maximal 3.000 Wahlberechtigte zuständig ist.

Ohne diese zentralen Änderungen ist der vorlegte Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht tragbar. Die SPD-Bundestagsfraktion wird auch auf den letzten Metern vor der Bundestagswahl keine Halbherzigkeiten der schwarz-gelben Koalition dulden. Gerade für die Soldatinnen und Soldaten kommt es in besonderem Maße auf Verlässlichkeit und Qualität an.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 665 vom 5. Juni 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juni 2013