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SOZIALES/1766: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz


SPD-Pressemitteilung 104/12 vom 4. April 2012

Schwesig: Kinderrechte ins Grundgesetz!



Zum 20. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention und dem 40. Jubiläum des Deutschen Kinderhilfswerks erklärt die Stellvertretende Parteivorsitzende und Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig:

Nach 20 Jahren UN-Kinderrechtskonvention gibt es weltweit immer noch viel zu tun, damit endlich alle Kinder zu ihrem Recht auf ein gesundes und gleichberechtigtes Aufwachsen kommen.

Auch in Deutschland müssen wir uns mehr um die Kinder kümmern. Obwohl wir eines der reichsten Länder der Erde sind, wachsen hier zu viele Kinder in Armut auf. Neben der materiellen Armut gefährden Bildungsarmut, gesundheitliche Beeinträchtigung und soziale Ausgrenzung die Lebenschancen vieler Kinder. Deshalb ist es auch in Deutschland wichtig, dass Kinder mehr Rechte haben.

Die SPD kämpft seit langem gemeinsam mit fast allen im Bundestag vertretenen Parteien für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz. Doch CDU/CSU verweigern sich und haben konkrete Initiativen der SPD zur Ergänzung des Grundgesetzes in den letzten Jahren immer wieder blockiert. Die Bundesregierung muss endlich den Weg frei machen, damit die Kinderrechte in die Verfassung aufgenommen werden können. Eine Ergänzung des Grundgesetzes könnte die Situation von Kindern in vielen Lebensbereichen wirksam verbessern. Kinder sollen ausdrücklich als Träger von Grundrechten benannt werden und nicht nur im Rahmen der Elternrechte.

Kinderrechte gehören ins Grundgesetz!

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Quelle:
SPD-Pressemitteilung 104/12 vom 4. April 2012
Herausgeber: SPD Parteivorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. April 2012