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SOZIALES/1785: Von der Leyen muß Konzept für verfassungskonforme Regelsätze vorlegen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 26. April 2012

Stellvertretende Fraktionsvorsitzende

Von der Leyen muß Konzept für verfassungskonforme Regelsätze vorlegen



Zur verfassungskonformen Berechnung der Regelsätze von Langzeitarbeitslosen erklärt die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Elke Ferner:

Die SPD hat bei der Neuregelung der Regelsätze für Langzeitarbeitslose viel erreicht, insbesondere deutliche Verbesserungen beim Bildungspaket für Kinder und Mindestlöhne für weitere 1,2 Millionen Beschäftigte. Die SPD hat sich während des gesamten Verfahrens für verfassungskonforme Regelsätze ausgesprochen und deutlich gemacht, daß sie die Zweifel für berechtigt hält, ob die Vorschläge der Bundesregierung für die Regelsätze den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 entsprechen. Angela Merkels Koalitionsparteien haben sich aber während des gesamten Verfahrens in Bundestag, Bundesrat und Vermittlungsausschuß geweigert, unsere Bedenken hinsichtlich der Verfassungskonformität der Regelsätze aufzugreifen und das Gesetz im Vermittlungsverfahren zu verändern.

Gestern hat ein Berliner Sozialgericht zwei Vorlagebeschlüsse in Karlsruhe vorgelegt, die unsere verfassungsrechtlichen Bedenken aufgreifen. Es wird nun überprüft werden, ob die Regelsätze den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes entsprechen oder nicht.

Spätestens jetzt ist Bundessozialministerin von der Leyen gefordert: Statt täglich neue Vorschläge für die unsinnige Kita-Fernhalteprämie vorzulegen, muß die Bundesregierung endlich ein Konzept für die verfassungskonforme Berechnung der Regelsätze vorlegen.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 478 vom 26. April 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. April 2012