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SOZIALES/2008: Anhörung bekräftigt Unterstützungsbedarf contergangeschädigter Menschen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 5. Februar 2013

Arbeitsgruppe: Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Anhörung bekräftigt Unterstützungsbedarf contergangeschädigter Menschen



Anlässlich der Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 1. Februar 2013 zu den Ergebnissen der Längsschnittstudie über die Lebenssituation Contergangeschädigter der Universität Heidelberg erklären die familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks und die zuständige Berichterstatterin Marlene Rupprecht: Die der Anhörung zugrunde liegende Studie der Universität Heidelberg mit ihren Ergebnissen und Handlungsempfehlungen hat die Unterstützungsbedarfe der contergangeschädigten Menschen unumstößlich dargelegt.

Die SPD-Bundestagsfraktion dankt den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie den Sachverständigen und vor allem den Betroffenen, die in der Anhörung noch einmal deutlich die schnelle Handlungsnotwendigkeit aufgezeigt haben.

Bereits in der vergangenen 16. Wahlperiode konnte fraktionsübergreifend eine Verbesserung der Lebenssituation für Menschen mit Conterganschädigung erreicht werden. So wurden unter anderem die Renten verdoppelt und die Ausschlussfrist abgeschafft.

Die Studie hat jedoch deutlich gemacht, dass insbesondere die Spät- und Folgeschäden so gravierend sind, dass noch viel mehr getan werden muss, um den betroffenen Menschen ein selbstbestimmtes, menschenwürdiges Leben zu gewährleisten.

Die nun von der Regierungskoalition zugesagten zusätzlichen 120 Millionen Euro sind ein guter Schritt in diese Richtung. Die Bundesregierung muss nun zügig entsprechende rechtliche Regelungen vorlegen, damit das Geld so schnell wie möglich auch bei den betroffenen Menschen ankommt.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 121 vom 5. Februar 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Februar 2013