Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → SPD

SOZIALES/2108: Wahlrecht für Behinderte - Diskriminierung beenden


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 3. Juni 2013

Arbeitsgruppe: Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Wahlrecht für Behinderte: Diskriminierung beenden



Zur Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestags zum Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen erklärt die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht:

Mit einem Antrag zur Verbesserung des Wahlrechts von Menschen mit Behinderungen und Analphabeten setzen wir uns für eine Änderung des Wahlrechts ein. Das Recht zu wählen und gewählt zu werden, steht grundsätzlich jeder Bürgerin und jedem Bürger nach Artikel 38 des Grundgesetzes zu. Nach dem Bundeswahlgesetz und dem Europawahlgesetz sind allerdings bestimmte Gruppen von Menschen mit Behinderungen pauschal vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen. Dieser Ausschluss vom Wahlrecht ist mit den Menschenrechtsstandards wie der UN-Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar und bedarf dringend einer politischen Neubewertung.

Vor allem die Tatsache, dass mit dem Ausschluss vom Wahlrecht automatisch die Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers zur Besorgung aller Angelegenheiten verknüpft ist, sehen wir kritisch. Diese Totalbetreuung lässt jedoch keine zuverlässigen Rückschlüsse auf die tatsächliche Einsichts- und Wahlfähigkeit der Betroffenen zu. Zudem ist das Betreuungsverfahren nicht darauf ausgerichtet, die Einsicht der betroffenen Person in Wesen und Bedeutung von Wahlen zu prüfen. Die heutige Anhörung hat gezeigt, dass die Behindertenrechtskonvention jetzt endlich umgesetzt und die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen bei Wahlen beendet werden muss.

Doch Barrierefreiheit und Inklusion im Wahlrecht müssen auch zugunsten von Analphabeten endlich geschafft werden. In Deutschland leben etwa 7,5 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter, die von funktionalem Analphabetismus betroffen sind. Davon können zwei Millionen nur einzelne Wörter lesen und schreiben. Sie haben zwar das Wahlrecht, können dieses aber häufig ohne fremde Hilfe nicht eigenständig ausüben. Ihnen das Wählen zu erleichtern, zum Beispiel durch eine Neugestaltung die Stimmzettel bei künftigen Bundestagswahlen, ist ein weiteres Ziel, für das wir uns mit unserem Antrag einsetzen.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

*

Quelle:
Pressemitteilung Nr. 655 vom 3. Juni 2013
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juni 2013