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SOZIALES/2140: SPD begrüßt die Aufdeckung von Werkvertrags-Missbrauch durch das LAG Hamm


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 26. Juli 2013

Arbeitsgruppe: Arbeit und Soziales

SPD begrüßt die Aufdeckung von Werkvertrags-Missbrauch durch das LAG Hamm



Zum Urteil des LAG Hamm vom 24.7.2013 erklärt die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:

Das Urteil des LAG Hamm benennt klar, dass ein zwischen zwei Unternehmen abgeschlossener Werkvertrag nur vorgeschoben war und weist damit in die richtige Richtung. Der Vertrag hatte schlicht zum Ziel, den Arbeitnehmer schlechter bezahlen zu können. Das ist Missbrauch. Denn von den Umständen her war der Kläger wie ein Leiharbeitnehmer fest in die Arbeitsabläufe des Einsatzbetriebes eingebunden, mit Büro, Nutzungserlaubnis für Firmenfahrzeuge und gestellter Sicherheitskleidung. Damit hätte er jedenfalls Anspruch auf den für die Leiharbeit geltenden Mindestlohn gehabt. Da sein Arbeitgeber keine Verleiherlaubnis hatte, gilt nun sogar eine Festanstellung zum Einsatzunternehmen. Daraus dürften sich noch höhere Lohnansprüche ergeben.

Das LAG Hamm hat damit ein Zeichen gegen einen besorgniserregenden Trend in der Wirtschaft gesetzt. Werkverträge dienen immer mehr als Instrument für Lohn-Dumping. Vor allem seit es in der Leiharbeit Mindestlöhne gibt, die inzwischen bei 8,19 Euro im Westen liegen, geben viele Unternehmen die Verträge als Werkverträge aus.

Dass der Gang vors Gericht für einen Arbeitnehmer mit einem Schein-Werkvertrag so positiv ausgeht, ist aber leider nicht die Regel. Viel zu häufig gelingt es Unternehmen, die Arbeitsumstände so auszugestalten, dass Gerichte keinen Missbrauch feststellen können. Zudem sind die Unterscheidungskriterien Leiharbeit/Werkvertrag kompliziert und die Gerichtsentscheidungen uneinheitlich. Das macht es für die Unternehmen attraktiv, eine Aufdeckung des Missbrauchs der Lohn-Einsparungen wegen zu riskieren.

Es ist daher dringend nötig, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die die Aufdeckung von Werkvertrags-Missbrauchs erleichtern. Wir fordern, die Kriterien für die Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Leiharbeit deutlicher zu konturieren durch eine Vermutungsregelung. Bei Vorliegen bestimmter Anhaltspunkte sollen die Unternehmen beweisen müssen, dass es sich tatsächlich, um einen Werkvertrag, nicht um Leiharbeit handelt.

Das Problem bei der Aufdeckung dieses Missbrauchs ist auch, dass viele Unternehmen, die anderen Unternehmen Fremdbeschäftigte anbieten, für den Fall einer Aufdeckung eine Verleiherlaubnis vorhalten. In dem Fall müssen sie dann zumindest nur den Leiharbeits-Tarif bezahlen. Das Einsatzunternehmen muss nicht die Feststellung eines Arbeitsverhältnisses befürchten. Somit ist das finanzielle Risiko bei dieser Lohndumping-Strategie begrenzt. Auch das will die SPD ändern. Sie fordert, dass jede Arbeitnehmerüberlassung als solche gekennzeichnet sein muss. Andernfalls soll von Gesetzes wegen ein Arbeitsverhältnis zum Einsatzbetrieb angenommen werden. Damit könnten Unternehmen nicht mehr ihr Risiko durch das Vorhalten einer Verleiherlaubnis minimieren.

Auch die Kriterien zur Feststellung von Schein-Selbständigkeit sollen klarer gefasst werden.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 872 vom 26. Juli 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juli 2013