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SOZIALES/2270: Freizügigkeit sichern, Kommunen stärken


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 26. März 2014

Arbeitsgruppe: Arbeit und Soziales

Freizügigkeit sichern, Kommunen stärken



Daniela Kolbe, stellvertretende arbeits- und sozialpolitische Sprecherin:

Das Bundeskabinett hat heute den Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses zu Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten verabschiedet. Die Bundesregierung wird die Kommunen dabei mit 200 Millionen Euro unterstützen.

"Die Bundesregierung wird von sogenannter Armutszuwanderung betroffene Kommunen besonders unterstützen. 200 Millionen Euro will der Bund in den nächsten Jahren dafür bereitstellen. Das bundesweite Programm "Soziale Stadt" wird ebenso auf die besonderen Bedürfnisse dieser Kommunen zugeschnitten wie die Programme aus dem Europäischen Sozialfonds und dem Europäischen Hilfsfond für am stärksten benachteiligte Personen.

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt sehr, dass der heute vom Bundeskabinett verabschiedete Zwischenbericht damit die Zusagen des Koalitionsvertrages an die Kommunen präzisiert.

Der Staatssekretärsausschuss hat verschiedene Vorschläge gemacht, wie die Freizügigkeit gesichert und eventuellen Missbrauchsfällen begegnet werden kann. Der Bericht betont zu Recht, dass die Freizügigkeit einer der wichtigsten Vorzüge der Europäischen Union für ihre Bürgerinnen und Bürger ist. Ökonomisch profitiert Deutschland von der Arbeitnehmerfreizügigkeit. In den letzten zehn Jahren ist die Zahl der in Deutschland Beschäftigten aus anderen EU-Staaten um mehr als 50 Prozent gestiegen. Diese Unionsbürgerinnen und -bürger tragen zum Wohlstand und zum Steueraufkommen in Deutschland bei und stabilisieren die Sozialkassen. Sie helfen dabei, den Fachkräftebedarf in Deutschland zu decken.

Gleichzeitig liefert das geltende europäische Recht schon heute hinreichend Möglichkeiten, um möglichen Missbrauch der Arbeitnehmerfreizügigkeit einzudämmen. Wir werden bei der Umsetzung der diesbezüglichen Vorschläge des Staatssekretärsausschusses darauf achten, dass der Zuzug von Arbeitskräften nicht durch unrealistische Fristen und Einschränkungen bei der Arbeitssuche erschwert wird."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 161 vom 26. März 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. März 2014