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SOZIALES/2572: Leistungen für ehemalige Heimkinder mit Behinderungen ab 2017


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 9. November 2016

Arbeitsgruppe: Beauftragte/r für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Leistungen für ehemalige Heimkinder mit Behinderungen ab 2017


Kerstin Tack, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen:

Nach langwierigen Verhandlungen hat das Bundeskabinett heute die Errichtung einer Stiftung "Anerkennung und Hilfe" beschlossen. Mittels der Stiftung sollen ab dem kommenden Jahr auch jene Menschen Hilfen erhalten, die als Kinder oder Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland oder von 1949 bis 1990 in der ehemaligen DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie Unrecht und Leid erfahren haben.

"Der Kabinettsbeschluss sieht vor, dass Betroffene eine einmalige Geldleistung in Höhe von 9.000 Euro erhalten. Außerdem soll es Rentenersatzzahlungen in Höhe von 3.000 bis 5.000 Euro geben, sofern Menschen mit Behinderungen im Rahmen ihrer Unterbringung Arbeitstätigkeiten nachgehen mussten, für die keinerlei Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden.

Neben der finanziellen Anerkennung wird sich die Stiftung auch mit möglichen Formen der öffentlichen Anerkennung beschäftigen. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Stiftungsarbeit wird es sein, das damals verübte Unrecht wissenschaftlich aufzuarbeiten. Zusätzlich werden bis spätestens April 2017 regionale Anlauf- und Beratungsstellen geschaffen, die bei der Antragstellung und persönlichen Verarbeitung des Geschehenen behilflich sind. Betroffene können sich dort bis Ende 2019 anmelden, um ihre Anerkennung geltend zu machen.

Die SPD hat sich stets dafür eingesetzt, neben den Fonds "Heimerziehung in der DDR" und "Heimerziehung West" auch eine Anerkennungsleistung für Menschen aus Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu schaffen. Wichtig ist nun, die wissenschaftliche Aufarbeitung interdisziplinär anzugehen, die Information um die neue Anerkennungsleistung breit zu streuen sowie die Beratung auch aufsuchend, flächendeckend und bundeseinheitlich sicherzustellen."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 665 vom 9. November 2016
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. November 2016

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