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SOZIALES/2778: Viele Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 15. August 2019

Viele Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen


Angelika Glöckner, Beauftragte für die Belange für Menschen mit Behinderungen:

Das Bundeskabinett hat gestern den Gesetzentwurf zum Angehörigen-Entlastungsgesetz beschlossen. Das bedeutet vor allem auch wesentliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen.

"Der Entwurf des Angehörigen-Entlastungsgesetzes, der gestern vom Bundeskabinett beschlossen wurde, umfasst neben der finanziellen Entlastung von Angehörigen vor allem auch wesentliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen. Sie sollen im Eingangsverfahren einer Werkstatt künftig Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben. Zuvor galt dies nur für Menschen im Arbeitsbereich einer Werkstatt. Das Gesetz verankert damit auch eine seit 2018 geltende Rechtsprechung der Sozialgerichte der Länder.

Zudem wird ein sogenanntes Budget für Ausbildung eingeführt. Damit sollen Menschen gefördert werden, die in einer Werkstatt oder bei einem anderen Leistungsanbieter eine anerkannte Berufsausbildung absolvieren und einen staatlich anerkannten Abschluss erwerben möchten. Das Budget für Ausbildung soll so vor allem zu mehr Inklusion auf dem Arbeitsmarkt beitragen.

Schließlich werden Beratungsangebote für Menschen mit Behinderung, die ihnen bundesweit unabhängig Orientierung und Hilfe anbieten, sowohl finanziell aufgestockt - von bisher 58 Millionen auf nun 65 Millionen Euro pro Jahr - als auch entfristet. Bisher war diese Teilhabeberatung bis Ende 2022 befristet. Nun kann die Beratung auch ab 2023 Menschen mit Behinderung in ihren individuellen Teilhabezielen wesentlich unterstützen."

Copyright 2019 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung vom 15. August 2019
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. August 2019

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