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VERKEHR/568: Reform des Flensburger Punktesystems - Kein Rabatt für Drängler und Raser


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 9. Februar 2012

AG Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Reform des Flensburger Punktesystems: Kein Rabatt für Drängler und Raser


Zu den heute bekannt gewordenen Eckpunkten einer Reform des Flensburger Punktesystems erklären der Sprecher der AG Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der SPD-Bundestagsfraktion Sören Bartol und die stellvertretende Sprecherin Kirsten Lühmann:

Wir begrüßen, daß Bundesminister Peter Ramsauer nach mehr als zwei Jahren die Initiative des ehemaligen sozialdemokratischen Bundesverkehrsministers Wolfgang Tiefensee aufgreift und eine Reform des Flensburger Punktesystems endlich in Angriff nimmt. Der Bundesminister hatte eine Reform bereits für 2010 angekündigt.

Wir fordern mehr Transparenz für die Bürger. Die Regelungen müssen einfacher und verständlicher werden. Jeder Verkehrsteilnehmende sollte das Recht haben, schnell und unkompliziert seinen persönlichen Punktestand in Flensburg zu erfahren.

Wir lehnen eine Flatrate für Drängler und Raser ab. Alkoholsünder und Wiederholungstäter müssen auch in Zukunft hart bestraft werden. Wer uneinsichtig ist und zum Beispiel mehrfach massiv gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen verstößt, darf nach einer Reform nicht besser gestellt werden. Von dem Punktesystem geht eine erhebliche Präventivwirkung im Interesse der Verkehrssicherheit aus, die auch zukünftig erhalten werden muß.

Wir lehnen einen Straferlaß für Punktesünder beim Übergang in das neue System ab. Alle Punkte, die bis zur Umstellung des Systems gesammelt wurden, müssen ihre Gültigkeit behalten und umgerechnet werden. Eine Bagatellregelung, die ein Streichen von Punkten bei Einführung des neuen Systems vorsieht, lehnen wir ab.

Durch eine Reform des Flensburger Punktesystems müssen auch Steuergelder gespart werden. Die Führung des Verkehrszentralregisters kostet nach Aussagen der Bundesregierung jedes Jahr mindestens 15 Millionen Euro (Drs.: 17/385). Davon werden rund zehn Millionen Euro durch Gebühren von Tätern erwirtschaftet. Fünf Millionen Euro bleiben allein beim Steuerzahler hängen. Daher gilt: Das Verwaltungsverfahren muß entbürokratisiert und damit kostengünstiger werden. Aber: Die kostenlose gebührenfreie Auskunft für die Bürger muß erhalten bleiben.

Nach Angaben der Bundesregierung waren zum 1. September 2009 allein 11.375.000 Ordnungswidrigkeiten bei 7.262.000 Personen registriert. Nach Angaben des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) wurde 2007 insgesamt 139.246 Personen und 2008 insgesamt 137.149 Personen die Fahrerlaubnis entzogen. In den folgenden Jahren dürfte sich das Niveau auf gleicher Höhe gehalten haben.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 136 vom 9. Februar 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Februar 2012