Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → SPD

VERKEHR/594: Riskantes Spiel - Gefahrgut soll Lang-Lkw retten


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 23. Mai 2012

AG Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Riskantes Spiel: Gefahrgut soll Lang-Lkw retten



Anläßlich der neuen Ausnahmeverordnung zum Feldversuch der Bundesregierung zu Lang-Lkw erklärt die stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der SPD-Bundestagsfraktion Kirsten Lühmann:

Eine neue Ausnahmeverordnung enthüllt das ganze Ausmaß des Versagens bei den Lang-Lkw und die Fragwürdigkeit des Vorgehens der Regierung. Sie wischt Sicherheitsbedenken einfach zur Seite und will nun auch Gefahrgut in begrenzter Menge auf Lang-Lkw zulassen, obwohl genau dies bisher aufgrund von berechtigten Sicherheitsbedenken ausgeschlossen war. Minister Ramsauer versucht nun mit Gewalt den Feld-Versuch zum Erfolg zu führen und gesteht damit das Scheitern seines Projektes ein.

Die Ausnahmeverordnung vom 21. Mai genehmigt auch zusätzliche Strecken, die von den beteiligten Ländern der Bundesregierung für den Versuch gemeldet wurden. Das ist fahrlässig, denn die Kritik an schon eingeplanten Strecken konnte der Minister bislang nicht ausräumen. An den jetzt schon für Lang-Lkw freigegebenen Straßen gibt es Bahnübergänge, die für das Überfahren von riesigen Lkw nicht ausgelegt sind. Auch Rastplätze an den Autobahnen stellen die Fahrenden vor Herausforderungen, da sie für die ausladenden Maße nicht ausreichend sind. Es wird allerhöchste Zeit, dieses unausgegorene Projekt zu beenden. Der Verkehrsminister geht fahrlässig mit der Sicherheit auf der Straße um und tritt die Rechte des Parlamentes mit Füßen, nur um einen Erfolg für sich verbuchen zu können. Damit muß Schluß sein.

Die Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen haben vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. In der Kritik steht die Ausnahmeverordnung des Bundesverkehrsministeriums, um den Feldversuch starten zu können. Bundesrat und Bundestag wurden damit übergangen, womit ein Verstoß gegen die Verfassung vorliegt. Eine Entscheidung hat das Gericht noch nicht gefällt.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion

*

Quelle:
Pressemitteilung Nr. 582 vom 23. Mai 2012
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Mai 2012