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VERKEHR/693: Novelle des Baurechtes - SPD setzt sich als Anwalt der Kommunen und Verbraucher durch


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 24. April 2013

Arbeitsgruppe: Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Novelle des Baurechtes: SPD setzt sich als Anwalt der Kommunen und Verbraucher durch



Zur heutigen Verabschiedung der Novelle des Bauplanungsrechts im Bundestagsausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Hans-Joachim Hacker:

Die SPD-Bundestagsfraktion hat heute im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung dem Regierungsentwurf für die Novelle des Baugesetzbuches zugestimmt. Einer Verabschiedung mit breiter Mehrheit im Bundestag am morgigen Donnerstag steht damit nichts mehr im Wege.

Die Zustimmung wurde möglich, nachdem die SPD den Regierungsentwurf in langwierigen Verhandlungen mit den Koalitionsfraktionen in zentralen Punkten entscheidend nachbessern konnte. So wurde unter anderem für die Städte und Gemeinden die gesetzliche Regelung zur Beseitigung von sogenannten "Schrottimmobilien" um die seit langem geforderte Möglichkeit ergänzt, die Eigentümer an den Beseitigungskosten dieser Schandflecken zu beteiligen. Zusammen mit weiteren rechtlichen Klarstellungen wie beim Abschluss von städtebaulichen Verträgen, dem Bau von Kinderbetreuungseinrichtungen in Wohngebieten und den übrigen, unstrittigen Bestandteilen des Gesetzentwurfs wird das Instrumentarium der Kommunen zur zukunftsfesten Gestaltung der Innenentwicklung der Städte und Gemeinden um dringend notwendige Steuerungsmöglichkeiten ergänzt.

Der Schutz des Außenbereichs wird vor allem durch eine Neuregelung der gesellschaftlich umstrittenen Intensivtierhaltung entscheidend verbessert. Die SPD-Bundestagsfraktion hat in den parlamentarischen Verhandlungen ein sehr weitgehendes Verbot für die Ansiedlung der gewerblichen Tierhaltung im Außenbereich durchsetzen können.

Das bislang geltende Baurecht kannte keinerlei Einschränkung der Privilegierung zum Bau der agrar-industriellen Tierhaltungsanlagen. Auch der Regierungsentwurf von Minister Ramsauer sah ursprünglich nur halbherzige Änderungen vor. Die SPD hat in den Verhandlungen Ramsauers "Schmalspurlösung" umfassend nachbessern und den von Landwirtschaftsministerin Aigner sekundierten Widerstand der Agrarlobby brechen können. Im Außenbereich begrenzen nun bereits die untersten Schwellwerte des Umweltrechts den weiteren Zubau von Großställen im Außenbereich. Die Kommunen bekommen damit die Möglichkeit, die Ansiedlung der von Anwohnern, Umweltschützern und Verbrauchern kritisierten Anlagen über Bebauungspläne sinnvoll steuern oder verhindern zu können.

Die SPD hat sich bei der Fortschreibung des Bauplanungsrecht als Anwalt der Kommunen und der Verbraucherdurchsetzen können.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 519 vom 24. April 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. April 2013