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VERKEHR/771: Schnellere Verfahren bei sanierungsbedürftigen Brücken


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 25. März 2015

Arbeitsgruppe: Verkehr und digitale Infrastruktur

Schnellere Verfahren bei sanierungsbedürftigen Brücken


Gustav Herzog, stellvertretender verkehrspolitischer Sprecher:

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat am heutigen Mittwochdie Aufnahme von vier weiteren Brückenbauprojekten in das Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren beschlossen. Gravierende Brückenschäden machen ein schnelles Handeln unerlässlich.

"Die enorme Verkehrszunahme insbesondere des Schwerlastverkehres auf deutschen Straßen bringt Herausforderungen mit sich, die eine schnelle Planung von Ersatzbauten erfordern. Auch viele strategisch wichtige Straßen und Brücken sind in einem kritischen Zustand und drohen vom Engpass zur Blockade zu werden. Dazu zählen die Rheinbrücke der A 1 bei Leverkusen, die Rader Hochbrücke über den Nord-Ostsee-Kanal auf der A 7, die Rheinbrücke Duisburg-Neuenkamp der A 40 sowie die Neckartalbrücke der A 6. In Zukunft werden Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse bei diesen Ersatzbauten nur noch vor dem Bundesverwaltungsgericht behandelt.

Das Änderungsgesetz macht deutlich: Der Erhalt der bestehenden Infrastruktur muss Priorität vor dem Neu- und Ausbau haben. Eine Strategie, welche auch für den kommenden Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015 eine bedeutsame Rolle spielt. Ebenso steht bei den für den BVWP 2015 zu untersuchenden Vorhaben zur Diskussion, wie zukünftig besondere Situationen wie diese vermieden werden können. Das erfordert eine strikte Priorisierung der Straßenneubauprojekte. Die vier hinzugefügten Verkehrsvorhaben sind Projekte, die zur Herstellung der Deutschen Einheit beitragen, die neue Mitgliedstaaten der EU einbinden, die Seehafenhinterlandanbindung verbessern, sonstigen internationalen Bezug haben oder eine besondere Funktion zur Beseitigung schwerwiegender Verkehrsengpässe aufweisen."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 219 vom 25. März 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. März 2015

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