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WIRTSCHAFT/2446: Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken - Etikettenschwindel statt Schutz vor Abzocke


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 27. Juni 2013

Arbeitsgruppe: Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz

Etikettenschwindel statt Schutz vor Abzocke



Zu dem heute im Bundestag verabschiedeten Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken erklärt die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Elvira Drobinski-Weiß:

Eine Mogelpackung bei der Deckelung von Abmahngebühren und kein wirksamer Schutz vor verbotener Telefonwerbung. Das ist die Bilanz nach zwei Jahren Streit über das Anti-Abzocke-Gesetz.

Auf dem Gesetz steht Schutz vor Abzocke drauf, er ist aber nicht drin. Gegen verbotene Telefonwerbung ist das Gesetz wirkungslos. Denn die Tricks der Telefon-Abzocker haben sich längst geändert. Gewinnspielwerbung ist kaum mehr ein Problem. Schwarz-Gelb will diese Realität nicht wahrnehmen. Sie hören den Verbraucherzentralen nicht zu. Wir wollen die Verbraucherzentralen zu Marktwächtern ausbauen, damit sie die Politik warnen können, wie sich die Maschen der Abzocker verändern. Schwarz-Gelb lehnt das ab.

Ganz schlimm ist der Etikettenschwindel aber beim Thema Abmahnindustrie: Denn das Gesetz ist wirkungslos. Für kleine Handwerker und Existenzgründer gilt der Kostendeckel für Abmahngebühren gar nicht. Und die Ausnahmeregel hebelt den Kostendeckel auch für die Anderen aus. Er soll nicht gelten, wenn es "unbillig" ist. Bisher ist es der Abmahn-Industrie regelmäßig gelungen, solche Ausnahmeregelungen vor Gericht ins Gegenteil zu verkehren. Deshalb hatten die Fachleute im BMJ auch einen Kostendeckel ohne Ausnahmeregelung vorgeschlagen. Aber Schwarz-Gelb rollt lieber den roten Teppich für die Abmahnindustrie aus, als Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam zu schützen.

Der dreisteste Etikettenschwindel ist, dass der Kostendeckel überhaupt nur für anwaltliche Schreiben gelten soll. Nicht im Gerichtsverfahren. Das heißt: Wenn ein Verbraucher nicht innerhalb der oft sehr kurzen Fristen auf eine Abmahnung reagiert, kommt die Sache vor Gericht. Die Gebühren sind dann schnell wieder bei 500 Euro und mehr. Wer hier von einem wirksamen Kostendeckel bei Abmahngebühren spricht, sagt nicht die Wahrheit.

Das Anti-Abzocke-Gesetz ist symptomatisch für vier Jahre schwarz-gelbe Verbraucherpolitik: Ankündigen, verschieben und dann eine Mogelpackung abliefern und zu einer großen Geschichte aufbauschen. Die Wählerinnen und Wähler haben am 22. September die Chance, dieses Märchenbuch endlich zuzuschlagen.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 802 vom 27. Juni 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juni 2013