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WIRTSCHAFT/2452: Rösler Schnellschuss in Sachen Netzneutralität bleibt erwartungsgemäß wirkungslos


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 31. Juli 2013

Arbeitsgruppe: Wirtschaft und Technologie

Rösler Schnellschuss in Sachen Netzneutralität bleibt erwartungsgemäß wirkungslos



Zu Presseberichten, dass die vom Bundeswirtschaftsministerium geplante Netzneutralitätsverordnung entgegen bisheriger Ankündigungen von Bundesminister Dr. Rösler wohl doch nicht mehr in dieser Wahlperiode ins parlamentarische Verfahren eingebracht wird, erklärt der medienpolitische Sprecher und zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Martin Dörmann:

Es wäre gut, sollte die Bundesregierung tatsächlich von ihrem Vorhaben Abstand nehmen, eine in jeder Hinsicht unzulängliche Rechtsverordnung zum Thema Netzneutralität kurz vor Ende der Legislaturperiode noch durchs Parlament zu peitschen. In Fachkreisen wurde der unausgegorene Verordnungsentwurf ohnehin weitgehend kopfschüttelnd zur Kenntnis genommen.

Wegen fehlender Beratungszeit im Parlament war bereits das bislang angekündigte Verfahren äußerst kritisch zu bewerten. Zudem hat der vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Verordnungsentwurf auch inhaltlich mehr Fragen aufgeworfen als geklärt. Dies hatte auch ein kürzliches Expertengespräch im Unterausschuss Neue Medien zum Thema Netzneutralität deutlich gemacht. So bleibt völlig unklar, ob der Verordnungsentwurf nun die Tarifpläne der Deutschen Telekom konterkariert oder durchwinkt. Zudem hat die SPD-Bundestagsfraktion erhebliche Zweifel, ob eine einfache Rechtsverordnung nach Paragraph 41 TKG auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten ausreichend ist. Solche unausgegorenen Schnellschüsse sind bei einer Thematik, die unbestreitbar hochkomplex und von erheblichen Auswirkungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für die Marktentwicklung ist, völlig inakzeptabel.

Wir haben stets deutlich gemacht, dass Netzneutralität gesetzlich geregelt und verbindlich abgesichert werden muss. Die kontroverse Diskussion um das Tarifmodell der Deutschen Telekom zeigt deutlich, wie unklar die Rechtslage derzeit ist. Mit unserem Bundestagsantrag "Netzneutralität und Diskriminierungsfreiheit gesetzlich regeln, Mindestqualitäten bei Breitbandverträgen sichern und schnelles Internet für alle verwirklichen" (BT-Drs 17/13892) haben wir hierzu umfassende Regelungsvorschläge vorgelegt, die jedoch von der Regierungsmehrheit abgelehnt wurden.

Rösler hat sich einmal mehr als Ankündigungsminister ohne Wirkung erwiesen. Es wird höchste Zeit, dass nach der Bundestagwahl eine rot-grüne Mehrheit im Bundestag dieser folgenlosen Symbolpolitik ein Ende setzt. So wichtige Themen wie Netzneutralität müssen endlich durchdacht, transparent und gesetzlich verbindlich geregelt werden.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 881 vom 31. Juli 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. August 2013