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WIRTSCHAFT/2562: Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Bankkunden


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 27. Januar 2015

Arbeitsgruppe: Verbraucherpolitik

BGH stärkt Rechte von Bankkunden



Elvira Drobinski-Weiß, Sprecherin der Arbeitsgruppe Verbraucherpolitik:

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass Banken den Kunden keine Gebühren für Fehlbuchungen in Rechnung stellen dürfen. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt das Urteil.

"Wir begrüßen das Urteil des Bundesgerichtshofes von heute, wonach Banken keine Gebühren für Fehlbuchungen den Bankkunden in Rechnung stellen dürfen. Eine klare Aussage, ob Banken ihren Kunden wenigstens eine beschränkte Anzahl von Freibuchungen einräumen muss, fehlt leider.

Wir fordern das Bundesfinanzministerium auf, bei der Umsetzung der Richtlinie über den Zugang zu einem Basiskonto auf die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren insgesamt und insbesondere auf die Vergleichbarkeit von Bankgebühren für Bareinzahlungen und Barauszahlungen zu achten."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 51 vom 27. Januar 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Januar 2015


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