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WIRTSCHAFT/2872: Einführung des digitalen Meldeverfahrens im Beherbergungsbereich


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 25. Oktober 2019

Arbeitsgruppe: Tourismus

Einführung des digitalen Meldeverfahrens im Beherbergungsbereich


Gabriele Hiller-Ohm, tourismuspolitische Sprecherin:

Am 24. Oktober 2019 hat der Bundestag das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Ein wichtiger Aspekt des neuen Gesetzes ist auch die Einführung des digitalen Meldescheins. Künftig dürfen Beherbergungsbetriebe den Meldeschein digital bearbeiten und aufbewahren. Das Ausfüllen des Meldescheins auf Papier ist weiterhin möglich.

"Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz tragen wir erheblich zur Entlastung der kleinen und mittelständischen Betriebe im Beherbergungsgewerbe bei. Zukünftig muss bei der Anmeldung der Meldeschein nicht mehr handschriftlich per Stift ausgefüllt werden. Beherbergungsunternehmen können bei der Anmeldung neuer Gäste künftig auf digitale Hilfsmittel zurückgreifen und Unterschrift sowie Daten der Gäste unter Beachtung des Datenschutzes digital speichern.

Mit der neuen Regelung kann jährlich auf etwa 150 Millionen ausgedruckte Meldescheine verzichtet werden. Das entspricht einer Einsparung von circa 52 Millionen Euro pro Jahr. Die Digitalisierung der Meldescheine ist eine große Erleichterung für die Branche, die in der Anschaffung, Bearbeitung, Lagerung und Vernichtung dieser nun erheblich entlastet wird.

Das neue Gesetz tritt im nächsten Jahr in Kraft. Dann haben die Hotel- und Übernachtungsbetriebe die Möglichkeit ihren Gästen den neuen digitalen Meldeschein anzubieten."

Copyright 2019 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung vom 25. Oktober 2019
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Oktober 2019

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