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LATEINAMERIKA/1281: El Salvador - Streit um Amnestiegesetz entzweit Parlament und Oberstes Gericht (IPS)


IPS-Inter Press Service Deutschland gGmbH
IPS-Tagesdienst vom 13. Juli 2011

El Salvador: Streit um Amnestiegesetz entzweit Parlament und Oberstes Gericht

Von Edgardo Ayala


San Salvador, 13. Juli (IPS) - Das schwere Erbe des Bürgerkriegs, der El Salvador in den Jahren 1980 bis 1992 erschütterte, erweist sich nach wie vor als Zerreißprobe für die demokratische Staatsordnung. Ein bloßes Gerücht über eine mögliche Aufhebung des Amnestiegesetzes reichte aus, um in dem zentralamerikanischen Land eine Verfassungskrise auszulösen.

Unklar ist, wer die Fehlinformation im Parlament verbreitet hat, wonach der Oberste Gerichtshof (CSJ) das 1993 verabschiedete Gesetz kippen will, das den Verantwortlichen der im Zuge des bewaffneten Konflikts begangenen Menschenrechtsverbrechen Straffreiheit zusichert. Obwohl der CSJ solche Pläne bestritt, war die politische Krise nicht mehr aufzuhalten.

Abgeordnete und Richter des höchsten Tribunals stehen auf dem Kriegsfuß, seitdem das Parlament Anfang Juni eine Verordnung verabschiedet hat, die darauf abzielt, die Abschaffung umstrittener Gesetze wie die Amnestieregelung zu blockieren. Menschenrechtsaktivisten haben die Regelung von Beginn an scharf kritisiert. Die Konservativen, das Militär und die gesellschaftlichen Eliten halten jedoch vehement daran fest.


Richter müssen Beschlüsse einstimmig fassen

Die Verordnung sieht vor, dass Beschlüsse der für Verfassungsfragen zuständigen Kammer des CSJ von den fünf Richtern stets einstimmig gefasst werden müssen. Vorher hatte eine Mehrheit der Stimmen ausgereicht. Mehrere historische Entscheidungen, auf die Politik und Wirtschaft offensichtlich keinen Einfluss nahmen, fanden die Zustimmung von vier der fünf Richter. Wie politische Beobachter kritisieren, verhindert die neue Verordnung im Prinzip Beschlüsse, über die im Vorfeld Uneinigkeit herrscht.

Die Verordnung sorgt im Grunde dafür, dass bestimmte Gesetze nicht für verfassungswidrig erklärt werden können, wie dies in der Vergangenheit möglich war. So hatte das Oberste Gericht im August vergangenen Jahres den Transfer von Finanzmitteln von Ministerien in das Präsidialamt als verfassungswidrig eingestuft. Dadurch sollte verhindert werden, dass sich der amtierende Staatschef aus "heimlich in Besitz genommenen" Fonds nach Belieben bedienen könnte. Einen Monat später hob der CSJ das Privileg von Verlagen und anderer Medienunternehmen auf, ungestraft diffamierende Äußerungen gegen Bürger verbreiten zu können.

Ebenfalls 2010 räumte das hohe Tribunal unabhängigen Kandidaten das Recht ein, sich bei Parlaments- und Bürgermeisterwahlen aufstellen zu lassen. Außerdem wurde das System der geschlossenen Listen abgeschafft. Jedem Wähler war damit freigestellt, Kandidaten von mehreren Parteien seine Stimme zu geben. Die Abgeordneten reagierten empört und es kam zu Spannungen zwischen Parlament und Gericht.

Am 1. Juli dieses Jahres sorgte eine CSJ-Resolution dafür, dass das Wahlgericht die Partei der Nationalen Versöhnung und die Christlich-Demokratische Partei aus dem Wahlregister strich, weil sie bei dem Urnengang 2004 nicht den vorgeschriebenen Mindestanteil an Stimmen erhalten hatten. Beide Parteien wollen sich nun unter neuen Namen wieder registrieren lassen.

Der Politikexperte Alfredo Mena Lagos führt die jüngsten Turbulenzen vor allem darauf zurück, dass die politischen Parteien die Unabhängigkeit der Justiz fürchten. Nach schwierigen Verhandlungen hatte das Parlament 2009 neue Richter in die CSJ-Kammer für Verfassungsfragen berufen. Von Anfang an zeigte sich deutlich, dass sich die Juristen den einflussreichen politischen und wirtschaftlichen Kreisen nicht beugen würden.

Die umstrittene Parlamentsverordnung vom 2. Juni wurde maßgeblich von der ultrarechten Arena-Partei unterstützt. Ihr Vorsitzender Alfredo Cristiani war in den letzten Jahren des Bürgerkriegs Staatschef gewesen. Ohne den Schutz des Amnestiegesetzes könnte Cristiani gemeinsam mit 19 anderen Verdächtigen wegen der Tötung von sechs Jesuitenpatern, ihrer Haushälterin und deren Tochter im November 1989 vor Gericht kommen. Damals war der Kampf der Regierung gegen die linken Rebellen der Nationalen Befreiungsfront Farabundo Martí (FMLN) in vollem Gang. Nach dem Friedensschluss wurde die FMLN eine politische Partei, die seit zwei Jahren die Regierung unter Staatspräsident Mauricio Funes stellt.

Als Präsident war Cristiani zugleich Oberkommandierender der Streitkräfte. Bislang unbestätigten Berichten zufolge nahm er an einem Treffen in der Hauptstadt San Salvador teil, auf dem das Militär den Jesuitenmord geplant haben soll.


Spanische Justiz will Mörder von Jesuiten zur Verantwortung ziehen

Auf Betreiben der unabhängigen US-Organisation 'Centre for Justice and Accountability' (CJA) nahm sich 2008 die spanische Justiz des Falls an. Der Ermittlungsrichter Eloy Velásquez von dem Gericht 'Audiencia Nacional', das schwere Straftaten wie Terrorismus verhandelt, ordnete Ende Mai die Festnahme von 20 Angehörigen des salvadorianischen Militärs im Zusammenhang mit den Priestermorden an. Die über Interpol weitergeleiteten Haftbefehle sollten von der Polizei in El Salvador vollstreckt werden.

Zu den Festnahmen kam es allerdings nicht, da es Streit über die Zuständigkeit der spanischen Behörden in dem Fall gab. Vertreter der Konservativen beriefen sich auf das Amnestiegesetz und erklärten, dass die Beschuldigten vor Strafverfolgung geschützt seien. Cristiani räumte inzwischen selbst ein, dass die Abgeordneten seiner Arena-Partei aus Furcht vor der Abschaffung des Amnestiegesetzes für die Verordnung votiert hatten. Nachdem der Ex-Präsident erfuhr, dass der CSJ keine Aufhebung des Gesetzes plant, ruderte er zurück. Die Arena-Partei forderte inzwischen eine Rücknahme der Verordnung.

Nach Ansicht von Miguel Montenegro, Vorsitzender der salvadorianischen Menschenrechtskommission, hätte das Amnestiegesetz niemals erlassen werden dürfen. Er wies darauf hin, dass bereits im Jahr 2000 die Interamerikanische Menschenrechtskommission den Staat El Salvador aufgefordert habe, das Gesetz abzuschaffen. (Ende/IPS/ck/2011)


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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juli 2011