inamo Heft 57 - Berichte & Analysen - Frühling 2009
Informationsprojekt Naher und Mittlerer Osten
Die rechtliche Kontroverse über die Organtransplantation in Ägypten
Von Nils Fischer
Seit einigen Jahren zählt Ägypten zu den Staaten, in denen mit menschlichen Organen gehandelt wird. Zwar trifft das auch auf andere Staaten der Region zu, beispielsweise auf Pakistan und Jordanien, doch im Gegensatz zu diesen macht Ägypten sowohl in religiösen und als auch in politischen Fragen einen Führungsanspruch im Nahen Osten geltend. Die ägyptische Regierung hat über zehn Jahre lang in mehreren Anläufen versucht, ein Transplantationsgesetz zu verabschieden, bisher jedoch ohne Erfolg. Seit Anfang dieses Jahres stehen die Chancen gut, dass das Gesetz noch 2009 im Parlament zur Abstimmung kommt.
Die Geschichte der Transplantation in Ägypten nahm mit Korneatransplantationen in den 1960er Jahren ihren Anfang. Die erste Nierentransplantation wurde 1976 durchgeführt,(1) die erste Knochenmarktransplantation 1989 und die erste Lebertransplantation 1992.(2) Während in den ersten Jahren die Organspenden unter Verwandten überwogen, erreichte die Zahl der Organspenden von nicht verwandten Personen in den 1990er Jahren ungefähr 80 %.(3) Ende der 1980er Jahre liberalisierte die ägyptische Regierung das Gesundheitssystem, sodass private Krankenhäuser und andere private Gesundheitseinrichtungen gegründet werden konnten, die jedoch nicht der direkten Kontrolle des Gesundheitsministeriums unterstehen. Sie werden von der Abteilung für private Einrichtungen des Gesundheitsministeriums beaufsichtigt. Die ägyptische Ärztekammer (Egyptian Medical Syndicate, EMS), sah sich angesichts dieser Situation veranlasst, interne Richtlinien für die ärztliche Berufsausübung zu verabschieden.(4) Sie sehen vor, dass alle Organtransplantationen von der Ärztekammer genehmigt werden müssen und Zuwiderhandlung mit einer Disziplinarstrafe zu belegen ist, die temporäres Berufsverbot oder den vollständigen Entzug der Lizenz bedeuten kann.(5)
Islamische Stellungnahmen
Die Haltung islamischer Rechtsgelehrter zur Organtransplantation ist
relativ einheitlich. Die Mehrheit wertet die Organtransplantation als
schariatrechtlich erlaubt und akzeptiert den Hirntod als sicheres
Kriterium zur Feststellung des Todes. Organhandel, finanzielle Anreize
zur Organspende und eine erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigung
des Organspenders bei der Lebendorganspende gelten als
schariatrechtlich verboten. Die Rechtsgelehrten betonen, dass
Organspende nur auf freiwilliger Basis erfolgen dürfe, und dass ein
Hirntod von mehreren Ärzten übereinstimmend diagnostiziert sein müsse.
Eine Minderheit betrachtet die Organspende generell als verboten, und
eine weitere Minderheit wertet eine monetäre Belohnung des
Organspenders als zulässig. Neben diesen grundsätzlichen Aspekten wird
zudem die Frage behandelt, ob Muslime Organe von Nicht-Muslimen
annehmen, beziehungsweise ob Muslime Organe an Nicht-Muslime spenden
dürfen. Auch wird über die Frage beraten, ob die Organe von nach
islamischem Recht zum Tode Verurteilten oder von im Krieg gefallenen
Gegnern transplantiert werden dürfen.(6)
Seit den 1960er Jahren bekräftigen die Großmuftis und die Großscheichs der Azhar-Universität, dass Organtransplantation schariatrechtlich zulässig sei. So wurde beispielsweise auf dem 7. Medizinkongress dieser Universität im Jahr 1995 die Empfehlung, die Organtransplantation zu erlauben, widerspruchslos verabschiedet.(7) Jedoch löste 1989 der ehemalige ägyptische Religionsminister und populäre Fernsehscheich Muhammad Mutawalli ash-Sharawi (1917-1998) eine Kontroverse über Transplantationsmedizin aus. In einer seiner freitäglichen Fernsehsendungen bewertete er Organtransplantation als verboten. Er verwies darauf, dass Gott der eigentliche Besitzer des menschlichen Körpers sei, weshalb der Mensch selbst nicht beliebig darüber verfügen dürfe.(8) Ash-Sharawi wies das Argument zurück, dass die Organtransplantation Leben rette, da dieses nur von Gott verliehen werde.(9) Er betonte hingegen, dass Organtransplantation keine Heilung bedeute, da der Patient krank und auf Medikamente angewiesen bleibe.(10)
Muhammad Sayyid Tantawi, der damalige Großmufti von Ägypten, widersprach ash-Sharawi und bewertete sowohl die Organspende post mortem als auch die Lebendorganspende als schariatrechtlich erlaubt. Ihm schlossen sich der Großscheich der Azhar-Universität und der koptisch-orthodoxe Papst Shenuda III an. Der derzeitige Großmufti von Ägypten, Ali Djuma, sah sich später zu der Feststellung genötigt, dass die Äußerung ash-Sharawis weder eine Fatwa noch eine Empfehlung sei, sondern nur dessen persönliche Auffassung wiedergebe.(11) Er gibt ihm aber dahingehend Recht, dass die Frage der Organtransplantation und des Hirntodes keine rein medizinischen Fragen seien, sondern vielmehr in den Bereich des islamischen Rechts fallen.(12)
Transplantationsskandale
Trotz der Debatte über die Äußerungen Sharawis wurde die
Organtransplantation erst durch einen Skandal in Frage gestellt, der
1996 bekannt wurde. Eine Familie entdeckte, dass bei einem toten
Familienmitglied im Krankenhaus eine unabgesprochene Korneaentnahme
durchgeführt worden war. Die Familie erstattete Anzeige, woraufhin die
Regierung vorübergehend die beiden ägyptischen Korneabanken
schloss.(13) Seither wird häufig über Unregelmäßigkeiten bei
Organtransplantationen und über Organhandel in den Medien berichtet.
1999 sorgte der Tod von 25 Waisenkindern, deren Organe verkauft worden
waren, für öffentliche Empörung.(14) Und auch Fälle illegal
entnommener Korneae kommen weiterhin vor.(15) Allerdings steht Ägypten
seit einigen Jahren wegen des Organhandels mit Nieren auch
international unter Kritik.(16) Und es wird von einem Schwarzmarkt
berichtet, über den sich Ausländer in Ägypten Organe vermitteln
lassen.(17)
Gesetzesinitiativen
Bereits nach dem ersten Skandal wurde die Forderung laut, die
Organtransplantation gesetzlich umfassend zu regeln. Von einer völlig
unklaren rechtlichen Situation konnte und kann allerdings nicht die
Rede sein. Eine gesetzliche Grundlage besteht schon seit dem
Korneatransplantationsgesetz von 1967, das durch Ministerialerlasse
ausdifferenziert wurde, in Erlassen zur medizinischen Berufsethik und
vor allem in den Bestimmungen des ägyptischen Strafgesetzbuchs in
Bezug auf Körperverletzung. Aber auch das standesrechtliche Regelwerk
der ägyptischen Ärztekammer bietet grundsätzliche Orientierung und
würde bei gewissenhafter Befolgung nicht nur grobe Verstöße
verhindern. Die Kammer fordert von den Ärzten neben der Einhaltung
allgemeiner ethischer Standards auch die Registrierung aller
Transplantationen und kann ärztliches Fehlverhalten ahnden. Ein
internes Disziplinarverfahren kann den Verlust der Zulassung zur Folge
haben und die Überstellung des Falls an die Strafverfolgungsbehörden
bedeuten. Dennoch wurden von verschiedenen Seiten bereits 1996
Gesetzesvorschläge ins ägyptische Parlament eingebracht, unter anderem
auch von der Ärztekammer.
Obgleich sowohl der Großmufti von Ägypten als auch der Großscheich der Azhar-Universität die Lebendorganspende und die Organspende post mortem als schariatrechtlich erlaubt werteten und sich alle Beteiligten über die Notwendigkeit des Gesetzes einig waren, kam der Gesetzgebungsprozess schon zu Beginn ins Stocken. Die offiziellen islamischen Rechtsgelehrten hatten zwar keine Bedenken gegen das Hirntodkriterium geäußert und den Würdeschutz des Leichnams niedriger angesetzt als das Recht auf Leben und die Pflicht Leben zu retten, aber dennoch entbrannte die Auseinandersetzung im Parlament an diesen beiden Fragen.
Betrug an den Ärmsten
Neben der Ablehnung des Hirntodkriteriums wird auch die Befürchtung
geäußert, dass die gesetzliche Regelung der Organspende post mortem
den Organhandel erst richtig beflügeln würde, weil dann bei Leichen
unkontrolliert Organe entnommen werden könnten, ob gegen Bezahlung
oder nicht. Mahir Mahran, Vorsitzender des Gesundheitsausschusses des
Schura-Rates und ehemaliger Bevölkerungsminister, weist außerdem auf
das Problem der informierten Einwilligung bei Analphabeten hin, Er
hält eine Widerspruchslösung, wie sie im Gesetzesentwurf vorgesehen
ist, für Betrug an den Ärmsten, da sie aus Unwissenheit zu
potentiellen Organspendern werden könnten. Aus Mahrans Sicht ist das
Gesetz auch unzureichend, was die Bekämpfung der Korruption
anbetrifft, weil der Gesundheitsminister über die Zulassung von
Kliniken zur Organtransplantation entscheide. Mahir Mahran fordert
deshalb beispielsweise ein Zentrum für Korneatransplantationen, in dem
der Eingriff gratis vorgenommen würde.(18) Dass das
Gesetzgebungsprojekt sechs Jahre lang ruhte, wird unter anderem dem
Widerstand von Mahir Mahran zugeschrieben.
Die Initiative von 2007
Anfang 2007 startete der ägyptische Gesundheitsminister Hatim
al-Djabali mit einem neuen Entwurf für ein Transplantationsgesetz. Vor
dem Gesundheitsausschuss des ägyptischen Parlaments sprach er davon,
dass es Krankenhäuser in Kairo gebe, in denen illegal
Organtransplantationen vorgenommen würden. Er verweist auf die Fatwa
von Yusuf al-Qaradawi, der sich für Organtransplantation unter der
Voraussetzung aussprach, dass Spender und Empfänger einander nicht
begegneten und keine "Handelsbeziehung" eingingen. Auch der derzeitige
Großmufti von Ägypten, Ali Djuma, befürwortet die
Organtransplantation, wobei er aber fordert, dass die Würde des
Menschen und die Ehre Gottes nicht verletzt werden dürften. Deshalb
sei der Kauf und Verkauf von Organen schariatrechtlich verboten. Der
Mensch besitze seinen Körper nicht, um Organe zu verkaufen, sondern um
sie bei Mangel und Bedarf zu spenden. Den Hirntod, den er den
"englischen Tod" nennt, wertet er als schariatrechtlich gültigen Tod.
Der Berater des Großscheichs der Azhar-Universität, Ali Abu l-Hasan,
fordert weiterhin, dass vollständig sicher gestellt sein müsse, dass
kein Zwang zur Organspende bestehe und das Einverständnis der Familie
eingeholt werde.(19)
Im selben Jahr gab das ägyptische Informationszentrum des Ministerrates eine Umfrage in Auftrag. In ihr wurden allerdings nur 1300 Ägypter befragt. Von ihnen lehnten 32% die Lebendorganspende ab, 26% befürworteten sie und 27% erachteten sie unter bestimmten Bedingungen als zulässig. 75% der Befragten wussten von der Möglichkeit einer Lebendorganspende, während die Organspende post mortem nur 64% bekannt war. Unter den Frauen war der Anteil derer, die die Lebendorganspende befürworteten höher (29%) als unter den Männern (22%). Der am häufigsten genannte Ablehnungsgrund war, dass die Religion und das Religionsgesetz Organtransplantation verbieten.(20)
Ende 2007 einigte sich der Gesundheitsausschuss auf einen Gesetzesentwurf, der dem Gesundheitsministerium zur Ausarbeitung übergeben wurde. Der Ausschuss hatte sich nun für eine Zulassung der Lebendorganspende und gegen die Organspende post mortem ausgesprochen.(21) Es stellt sich die Frage, weshalb die Regierung sich nach zehnjähriger Debatte nicht auf diesen Kompromiss eingelassen hat, der zumindest die am häufigsten vorgenommenen Transplantationen gesetzlich geregelt hätte.
Gegen den Gesetzentwurf wurde schließlich eingewendet, dass damit der Organhandel begünstigt würde. Gemäß dieses Entwurfs sollten nicht nur an öffentlichen, sondern auch an privaten, vom Gesundheitsministerium zugelassenen Krankenhäusern Transplantationen vorgenommen werden dürfen, und das nicht nur bei Ägyptern.(22) 2008 entbrannte eine Kontroverse um die Frage, ob die Organspende zwischen Christen und Muslimen erlaubt sei, die der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Hamdi as-Sayyid mit der Bemerkung beendete, dass dies bei Bluttransfusionen auch nicht gefragt würde.(23) Im Parlament blieb der Hauptkritikpunkt die Bestimmung des Todeszeitpunkts.(24) Ende 2008 ermahnte der Ministerrat zur Beschleunigung des Verfahrens.
Widerstand der Muslimbrüder
Obwohl der Widerstand gegen das Transplantationsgesetz nicht an
bestimmte Fraktionen gebunden zu sein scheint,(25) werden die
Abgeordneten der Muslimbrüder in besonderer Weise mit ihm in
Verbindung gebracht. Tantawis Fatwa wurde beispielsweise Gegenstand
scharfer Kritik.(26) Sayyid Askar, ein Muslimbruder im
Gesundheitsausschuss des ägyptischen Parlaments, wertet Tantawis Fatwa
als persönliche Auslegung und nicht als allgemeingültig.(27) Der
Widerstand der Muslimbrüder scheint sich weniger am
Transplantationsgesetz festzumachen als vielmehr am Hirntodkriterium.
In der strikten Position der Muslimbrüder findet die Ansicht
ash-Sharawis Nachklang. Im Gegensatz zu ash-Sharawi möchte die
Mehrheit unter ihnen die Lebendorganspende erlaubt sehen. Die
Muslimbrüder bedienen sich bei ihrem Widerstand zwar religiöser
Argumente, dennoch entsteht der Eindruck, dass sie eine
Verzögerungstaktik betreiben, deren Ziel es ist, als Reaktion auf die
Schwierigkeiten, mit denen sie von Seiten des Staates konfrontiert
sind, die Regierung unter Druck zu setzen. Denn je weniger es der
ägyptischen Regierung gelingt, den Misstand des Organhandels zu
beheben, desto mehr gerät sie national und international unter
Rechtfertigungszwang.(28)
Allerdings stimmten die Abgeordneten der Muslimbrüder Anfang des Jahres im Gesundheitsausschuss des Parlaments dann doch für den Gesetzesentwurf Mit diesem Schritt wollen sie Chaos verhindern; sie betonen, dass sie von Anfang an nicht gegen, sondern für ein Transplantationsgesetz gewesen seien. Für sie sei jedoch der Erhalt der Heiligkeit des Körpers und der Schutz der Armen grundlegend. Sie forderten eine Beschränkung der Organtransplantationen auf Ägypter und ein Verbot des Organhandels.(29) Der Gesetzentwurf liegt jetzt dem Parlament zur Debatte und Abstimmung vor und soll auch dem Shura-Rat zur Diskussion und Abstimmung übergeben werden.
Respekt vor dem Toten
Bei der heftig geführten Debatte um die Anerkennung des
Hirntodkriteriums und der Erlaubnis zur Organentnahme post mortem wird
in Ägypten der Gedanke eines pharaonischen Verständnisses von Tod in
den Raum gestellt,(30) das Argument der Rückständigkeit bemüht(31) und
auf das Leiden der Transplantationsbedürftigen verwiesen.(32)
Allerdings muss zwischen den religiös-ethischen Argumenten und den
sozial- und gesundheitspolitischen unterschieden werden. Es wird
vielfach vorgebracht, dass die islamischen Gelehrten vom
Hirntodkriterium zu überzeugen seien.(33) Die Weigerung, den
Hirntod(34) als zuverlässiges Todeskriterium zu akzeptieren, ist
jedoch nicht nur unter islamischen Gelehrten, sondern auch in der
einfachen Bevölkerung weit verbreitet, und ebenfalls bei einem
bedeutenden Anteil der Mediziner.(35) Sie kann nicht als Ignoranz
abgetan werden, sondern sie ist vielmehr als Ausdruck einer intensiven
ethischen Auseinandersetzung zu werten.
Dazu kommt in der ägyptischen Gesellschaft eine starke Ablehnung jeglichen Eingriffs an Leichen, die sich auch bei Ärzten im Widerstand gegen und in der Zurückhaltung bei Sektionen und Autopsien zeigt.(36) Der Respekt gegenüber dem Toten wird sehr hoch angesetzt, und ein Grund dafür ist in der islamischen Tradition zu sehen; zahlreiche Bestimmungen des islamischen Rechts regeln den Umgang mit den Toten, und es sind viele fromme Geschichten überliefert, die das Thema berühren.(37) Hinter dieser Haltung kann aber nicht nur eine traditionell-religiös motivierte Pietät gegenüber den Toten gesehen werden, sondern auch das Akzeptieren und Respektieren der Grenze von Leben und Tod, die der Rhetorik des Leides mit einem religiösen Krankheitsverständnis begegnet.(38) Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass die Lebendorganspende unter Verwandten bevorzugt wird.(39)
Kostendämpfung
Die Diskussion um Organtransplantation hat in Ägypten jedoch auch eine
starke sozial- und gesundheitspolitische Seite, die vor allem mit dem
Zustand des ägyptischen Gesundheitssystems und der Armut der
Bevölkerungsmehrheit zusammenhängt. Denn der ägyptische Staat ist
nicht in der Lage, eine grundliegende Gesundheitsversorgung zu
garantieren. Deshalb steht die Frage im Raum, warum knappe öffentliche
Ressourcen für kostenintensive medizinische Projekte ausgegeben werden
sollen, die nicht der gesamten Bevölkerung nutzen, anstatt die Mittel
für den Ausbau der medizinischen Grundversorgung zu verwenden. Das
Argument, dass dem ägyptischen Staat und dem Kranken durch
Organtransplantation erhebliche Kosten erspart blieben ist nicht
nachzuvollziehen. Zwar würden beispielsweise durch
Nierentransplantationen die Dialysekosten verringert, aber die
Patienten müssten dafür dauerhaft teure immunsuppressive Medikamente
erhalten; bei Abstoßung eines Organs müsste erneut transplantiert
werden. Es stellt sich auch die Frage, wie sich das Verhältnis von
Organspendern zu Organempfängern innerhalb der Bevölkerung darstellt.
Diese wäre vor allem dann von Bedeutung, wenn das
Transplantationsgesetz eine Widerspruchsregelung vorsähe. Denn
angesichts der hohen Analphabetenzahl ist nicht anzunehmen, dass die
Mehrheit von ihnen den Widerspruch gegen eine Organentnahme post
mortem dokumentiert. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass, sollte
die Organentnahme post morten gesetzlich erlaubt werden, sich illegale
Transplantationen verhindern lassen, so lange Patienten bereit sind,
Bestechungsgeld zu zahlen und medizinisches Personal bereit ist, es
anzunehmen.(40) Deshalb könnte der Handel mit Organen eher gefördert
als eingedämmt werden.
Glaubwürdigkeit
Schließlich besteht ein erhebliches Problem in Bezug auf die
Glaubwürdigkeit der Diskursbeteiligten und ihrer Motive, nicht nur der
Ärzte. Auch in Bezug auf die Regierungsvertreter ließe sich vermuten,
dass das Gesetz nur der Rechtfertigung vor internationalen Geldgebern
diene, ohne Bereitschaft zur Durchsetzung. Und den Abgeordneten der
Muslimbrüder könnte unterstellt werden, dass sie die Debatte lediglich
zur Diskreditierung der Regierung und zur Schärfung des eigenen
Profils nutzen. Auch die Äußerungen der islamischen Rechtsgelehrten
verlieren an Glaubwürdigkeit, wenn beispielsweise Gerüchte kursieren,
dass ash-Sharawi, der sich zwar gegen Organtransplantation,
Bluttransfusion und andere intensiv-medizinische Behandlungen
ausgesprochen hatte, selbst Bluttransfusionen und eine
Korneatransplantation in Anspruch genommen habe.(41) Und auch die
Position von Muhammad Sayyid Tantawi zur Organtransplantation wird
nicht dadurch einleuchtender, dass er sie zwar schariatrechtlich
erlaubt und das Hirntodkriterium akzeptiert, aber in einem Interview
davon spricht, dass er seine Organe nach seinem Tod spenden würde,(42)
aber erst wenn er vollständig tot sei.(43)
Kann ein Gesetz Organhandel verhindern?
Von vielen Diskursbeteiligten wird in einem Transplantationsgesetz ein
wirksames Mittel gegen Organhandel gesehen, womit Transplantationen in
Ägypten sicherer würden. Deshalb wird die Notwendigkeit beschworen,
das Gesetz zu verabschieden. Das Vertrauen in die Wirksamkeit
gesetzlicher Regelungen scheint weit verbreitet zu sein.(44)
Allerdings haben bereits die Erfahrungen mit dem
Korneatransplantationsgesetz gezeigt, dass ein Gesetz Skandale nicht
verhindern kann und keine Garantie dafür ist, dass sich Ärzte danach
richten und die standesethischen Richtlinien befolgen. Das persönliche
Engagement und die Ehrhaftigkeit der Bemühungen kann den Ärzten und
den anderen Diskursbeteiligten nicht abgesprochen und muss gewürdigt
werden. Einige von ihnen setzen sich seit Jahren für die gesetzliche
Regelung der Organtransplantation ein.(45) Es fragt sich aber, ob,
wenn das Gesetz verabschiedet ist, seine Anwendung durchgesetzt und
kontrolliert wird, beziehungsweise werden kann. Trotz dieser Einwände
und der angebrachten Skepsis ist die Verabschiedung des
Transplantationsgesetzes und der damit verbundene Aufbau eines
nationalen Transplantationsprogramms für Ägypten notwendig. Allerdings
funktionieren Transplantationsprogramme dort am besten, wo stabile
politische und ökonomische Verhältnisse herrschen und die Einhaltung
der Menschenrechte gewährleistet ist.(46)
Nils Fischer, Institut für Wissenschaft und Ethik e.V. (IWE)
Literatur und Anmerkungen
(1) Bakr, M. A.: "Living-donor renal transplantation: 25-year Mansoura experience" Transplantation proceedings 34 (2002): 2070.
(2) Barsoum, Rashad S.: "The Egyptian transplant experience." Transplantation proceedings 24 (1992) 6: 2417-2420.
(3) Barsoum 1992: 2417.
(4) Chiffoleau 1998: 111-116.
(5) Chiffoleau 1998: 114-115.
(6) Vgl. Krawietz, Birgit: Die Hurma. Schariatrechtlicher Schutz vor Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit nach arabischen Fatwas des 20. Jahrhunderts. Berlin: Duncker & Humblot, 1991: 169-202.
(7) Chiffoleau, Sylvia: "Le débat égyptien sur le don et la transplantation d'organes." Journal international de bioéthique 9 (1998) 2: 111-116.
(8) Vgl. Krawietz, Birgit: Die Burma ... : 198-199.
(9) Vgl. Hamdy, Sherine: "Rethinking Islamic legal ethics in Egypt's organ transplantat debate." In: Brockopp, Jonathan E.; Eich, Thomas (Hg.): Muslim medical ethics. From theory to practice. Columbia, SC: South Carolina Press, 2008: 81.
(10) Vgl. Hamdy 2008: 85,
(11) Vgl. Hamdy 2008: 80-84.
(12) Vgl. Hamdy 2008: 89.
(13) "A clear view." Al-Ahram weekly (18-24 October 2001) 556.
(14) Eltahawy, Mona: "Egypt launches inquiry on sale of child body
parts." The Guardian (18 March 1999).
(15) Fauda, Hatim: "Alu ...!!!" Al-masri al-yaum (2008/8/23); anch Eltahawy 1999.
(16) El-Jesri, Manal: "My doctor, my butcher?" Egypt today 27 (2006)9.
(17) Amin, Tariq: "'Al-masri al-youm' tarsud djaraim djadida fi aukar bayc wa-tidjarat al-ada' al-basharia." Al-masri al-yaum (2008/11/17). ausführlich Budiani, Debra; Shibly, Othman: "Islam, organ transplants, and organ trafficking in the Muslim world. Paving a path for solutions." In: Brockopp, Jonathan E.; Eich, Thomas (Hg.): Muslim medical ethics. From theory to practice. Columbia, SC: South Carolina Press, 2008: 138-150.
(18) "A clear view." s. Fußnote 13
(19) Al-Buhairi, Ahmad: "Djuma: yadjuz naql al-ada' min al-mutawaffi ikliniki ... wa-la nurid tahwil al-insan li-qatc ghiyar." Al-masri al-yaum (2007/4/12).
(20) Ghatrifi, Ala al-: "23 % min al-masriyin yarfudun naql wa-ziraat al-ada' bain al-ahya' ... wa-26 % yuwafiqun." Al-masri al-yaum (2007/9/4).
(21) Muhammad, Mahmud: "'Sihhat ash-shacb' tuwafiq ala naql al-ada' al-bashariya." Al-masri al-yaum (2007/11/28).
(22) So die Kritik des Chirurgen Muhammad Ghanim, vgl. Abd al-Hafiz, Ghada: "Ghanim: Qanun 'az-zirac al-djadid' yaftah bab al-mutadjara fi l-ada' al-bashariya." Al-masri al-yaum (2008/10/24).
(23) Shaubashi, Farida ash-: "'Qawanin' at-tadhil bi-t-tufan." Al- masri al-yaum (2008/8/21).
(24) Eltahawy 1999.
(25) Abu n-Nasr, Mana: "Al-khilaf ala 'maut djidhc almukhkh' yuhaddid naql al-ada'." Al-masri al-yaum (2007/5/3).
(26) Abu Zaid, Muhammad: "Shaikh al-Azhar yudjaddid amam al-barlaman fatwa ibaha' naql al-ada' ... wa-yarfud at-tashkik fi shariyatiha." Al-masri al-yaum (2007/5/23).
(27) Dusnqi, Khalifa ad-: "Fadl: Al-kutla lan taqbal qanun al-ada'
illa bi-dawabit." Al-mauqi ar-rasmi li-l-kutla al-barlamaniya
li-l-ikhwan al-muslimin. Akhbar an-nawwab (3 fabrair 2009).
(28) Eine ähnliche Taktik scheint die Fraktion der Muslimbrüder im ägyptischen Parlament bei der Debatte über ein Gesetz gegen Frauenbeschneidung verfolgt zu haben, vgl. Fischer, Nils: "Das zähe Ringen um ein Verbot der Frauenbeschneidung." inamo 14 (2008) 55: 37-43
(29) Dusuqi 2009.
(30) U.a. von Richter, Frederik: "Organspenden in Ägypten. Pharaonisches Verständnis vom Leben nach dem Tod." Qantara (2005). Vgl. auch Budiani, Debra: "Facilitating organ transplants in Egypt: An analysis of doctors' discourse." Body & society 13 (2007): 134.
(31) Vgl. Abo Zaid 2007.
(32) Vgl. Abu Zaid 2007; vgl. auch Budiani 2007: 134.
(33) Badran, Ibrahim: "Egypt." In: World Health Organization (WHO) (Hg.): Report. Ethics, access and safety in tissue and organ transplantation: Issues of global concern. Madrid, Spain, 6-9 October 2003. Geneva: World Health Organization (WHO), 2004: 19.
(34) Vgl. § 3 Abs. 2 Nr. 2 Transplantationsgesetz i.d.F. vom 5. November 1997.
(35) Abu n-Nasr 2007; vgl. auch Budiani 2007: 134.
(36) Vgl. Budiani 2007: 142.
(37) Vgl. dazu ausführlich Krawietz 1991: 116-221; Vgl. Hamdy 2008: 88-89.
(38) Vgl. Hamdy 2008: 80-84.
(39) In der Debatte um das Transplantationsgesetz in Ägypten haben sich die Abgeordneten der Muslimbrüder für Organlebenspende ausgesprochen, während sie das Hirntodkriterium nicht akzeptierten.
(40) Vgl. auch El-Jesri 2006.
(41) Djauda, Sulaiman: "Mantiq ash-sheikh". Al-Masri al-yaum (2008/7/10).
(42) Eltahawy, Mona: "Egypt launches inquiry on sale of child body parts." The Guardian (18 March 1999).
(43) Atighetchi, Dariusch: Islamic bioethics: Problems and perspectives. Springer, 2008: 190. Wenn diese Haltung verallgemeinert würde, wären Organspenden nur von ein paar Organen post morten schariatrechtlich erlaubt, zum Beispiel Kornea-, Haut und Herzklappenspenden wegen der längeren Ischämiezeiten. Organe mit kürzerer Ischämiezeit, wie Leber und Niere könnten nur einem lebenden Organspender entnommen werden. Die Transplantation der meisten Organe und Gewebe müsste vollständig verzichtet werden.
(44) Badran 2004: 19.
(45) Wie zum Beispiel der ehemalige Gesundheitsminister und derzeitige Vorsitzende des ägyptischen Nationalen Ethikrates, Ibrahim Badran, und der Präsident der ägyptischen Ärztekammer, Hami as-Sayyid.
(46) Vgl. Badran 2004: 19.
Inhaltsverzeichnis - inamo Nr. 57, Frühling 2009
Gastkommentar
- Das Ende des falschen Friedensprozesses wäre nicht das Schlechteste
| Scharia | |
|---|---|
| - | Scharia in Europa |
| - | Schariagemäße letztwillige Verfügungen in Deutschland? |
| - |
Scharia Jet Set: Islamic Banking - Aufstieg der neuen Rechtsgelehrten |
| - | Zum Verhältnis von religiösem und weltlichem Recht im heutigen Ägypten |
| - | Maqasid al-Scharia als religiöses Reformkonzept |
| - | Das afghanische Recht zwischen Staat, Scharia und Gewohnheitsrecht |
| - | Die rechtliche Kontroverse über die Organtransplantation in Ägypten |
| - |
Middle East Law and Governance - ein neues interdisziplinäres Journal |
Salafismus
- Zurück zum Quellcode: Salafistische Wissenspraktiken im Internet
| Gaza 2009 | |
|---|---|
| - | "Löscht alle Wilden aus!" |
| - | Hintergründe des Krieges im Gazastreifen |
| - |
Heuchelei der 'zivilisierten' Welt Zum Angriff auf die UN-Schulen in Gaza |
| - | Israel im Propagandakrieg |
| - |
Schwarzer Januar Der böse, böse Nachbar |
| - | Gaza-Krieg und die Palästinenserfrage |
| - | Gaza on my mind - Persönliche Reflexion |
| - | Völkerrecht und Israels Krieg gegen Gaza Ramattans war: The world's eyes on Gaza |
| Palästina: Fatah und Hamas | |
|---|---|
| - | Hussam Khader - "Ich bemühe mich um einen echten Dialog zwischen Fatah und Hamas" |
Wirtschaftskommentar
- Ibrahim Haddad - eine unternehmerische Erfolgsstory
Zeitensprung
- 1979-2009 Islamische Republik Iran: Birthday, but Happy?
Ex Libris
- Sharia en nationaal recht in zwaalf moslimlanden
Israel im Nahen Osten, Eine Einführung
Nachrichten//Ticker//
Quelle:
INAMO Nr. 57, Jahrgang 15, Frühling 2009, Seite 31 - 35
Berichte & Analysen zu Politik und Gesellschaft des Nahen und
Mittleren Ostens
Herausgeber: Informationsprojekt Naher und Mittlerer Osten e.V.
Redaktion: INAMO, Postfach 310727, 10637 Berlin
Telefon: 030/864 218 45
E-Mail: redaktion@inamo.de
Internet: www.inamo.de
Die inamo erscheint vierteljährlich.
Das Einzelheft kostet 5,50 Euros, zum Preis von 21 Euro
inkl. Versand (innerhalb Deutschlands) kann die
inamo bei der Redaktion abonniert werden.
inamo e.V. ist auf Unterstützung angewiesen.
Spenden sind willkommen.
veröffentlicht im Schattenblick zum 30. April 2009