Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → BILDUNG

BERUF/1202: Neues Programm soll mehr Auslandsaufenthalte für Auszubildende ermöglichen (BMAS)


Bundesministerium für Arbeit und Soziales - 26. März 2009

Neues Programm soll mehr Auslandsaufenthalte für Auszubildende ermöglichen

Zum Start des Programms zur Förderung beruflicher Mobilität von jungen Beschäftigten erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:


Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales startet gemeinsam mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ein Programm zur Unterstützung von Auslandsaufenthalten für Auszubildende und Berufsanfänger. Mit Gesamtkosten von 16 Mio. Euro wird in den kommenden Monaten eine bundesweite Beratungsstruktur für eine professionelle Mobilitätsberatung aufgebaut. Ziel ist es, Unternehmen dabei zu beraten, Auszubildenden und Berufsanfängern im weitaus größerem Umfang als bisher berufliche Erfahrungen im Ausland zu ermöglichen. Gegenwärtig machen nur zwei Prozent aller Auszubildenden, etwa 30.000 junge Menschen, beschäftigungsrelevante Erfahrungen im Ausland. Das neue Programm zielt darauf, diese Zahl in den kommenden Jahren deutlich zu steigern.

Bereits im Mai werden bundesweit rund 40 Beraterinnen und Berater von den Kammern eingesetzt, um insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen zu informieren, wie ihre Auszubildenden und Berufsanfänger einen längeren Auslandsaufenthalt wahrnehmen können. Davon profitieren auch die Unternehmen, die zunehmend auf die internationalen Märkte und damit auf Fachkräfte mit Fremdsprachenkenntnissen, interkulturellen Kompetenzen und auslandsbezogenem Fachwissen angewiesen sind.

Die Mobilitätsberater unterstützen die Unternehmen bei der Suche nach Partnerbetrieben im Ausland und helfen bei den konkreten Planungen und Vorbereitungen des Mitarbeiteraustauschs. Sie informieren über Auslandspraktika und über verschiedene Möglichkeiten beruflicher Auslandsaufenthalte und die dafür in Deutschland zur Verfügung stehenden Förderungen.

Das Programm wird unterstützt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und hat eine Laufzeit bis 2012. Die Kammern beteiligen sich mit 20 Prozent an den Kosten. Es unterstützt die Zielsetzungen auf europäischer Ebene zur Erhöhung der grenzüberschreitenden beruflichen Mobilität.


*


Quelle:
Pressemitteilung Nr. 21 vom 26. März 2009
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Hausanschrift: Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin,
Postanschrift: 11017 Berlin
Telefon: 030/18 527-2835 / 2188; Fax: 030/18 527-2191
E-Mail: presse@bmas.bund.de
Internet: www.bmas.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. März 2009