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BERUF/1911: Auswertung zur beruflichen Anerkennung bei der Fachkräfte-Einwanderung (idw)


Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) - 30.01.2019

Noch Luft nach oben - BIBB-Auswertung zur beruflichen Anerkennung bei der Fachkräfte-Einwanderung


Fachkräfte, die keine EU-Bürger/-innen sind und zu Erwerbszwecken nach Deutschland kommen möchten, müssen in der Regel schon vor der Einreise einen Antrag auf Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikationen stellen. Eine Untersuchung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zeigt auf, dass die Anerkennung bei der Antragstellung aus dem Ausland bereits gut funktioniert. Es bleibt aber aus Sicht der beteiligten Akteure noch Luft nach oben.

Von 2012 bis 2017 sind in der amtlichen Statistik 13.149 Anträge zu bundesrechtlich geregelten Berufen verzeichnet, die aus dem Ausland gestellt wurden - sogenannte Auslandsanträge. Die meisten dieser Anträge (69 %) stammten aus der EU beziehungsweise dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, 31 Prozent aus einem Drittstaat. Ebenso wie bei Inlandsanträgen kommen die zuständigen Stellen bei der Gleichwertigkeitsprüfung auch hier überwiegend zu positiven Ergebnissen, sei es in Form einer vollen oder teilweisen Gleichwertigkeit. So wurde im Jahr 2017 bei insgesamt 1.701 Anträgen aus Drittstaaten zu 58 % eine volle Gleichwertigkeit festgestellt, bei EU-Abschlüssen waren es bei 1.368 Anträgen sogar 88 %, wobei der weit überwiegende Anteil aller Anträge auf den Gesundheitsbereich entfällt. In vielen Fällen wurde somit eine Grundlage für qualifizierte Erwerbsmigration geschaffen. Zum Teil absolvieren die Fachkräfte hierfür vorab Anpassungsqualifizierungen in Deutschland.

Die vom Anerkennungsmonitoring im BIBB für die Untersuchung geführten Interviews mit beteiligten Akteuren weisen aber auch darauf hin, wo der Hebel künftig angesetzt werden sollte: von der Vielzahl zuständiger Stellen mit ihren jeweils unterschiedlichen Anforderungen, dem nicht immer einfachen Nachweis der örtlichen Zuständigkeit, den teilweise langen Wartezeiten bis hin zur Schwierigkeit, in einigen Berufen geeignete Anpassungsqualifizierungen zu finden. Auch im Einwanderungsprozess insgesamt zeigt sich Optimierungspotenzial: Das Spektrum reicht von der Ansprache über die Vorbereitung, die Visa-Erteilung, die berufliche Anerkennung bis hin zur Integration in Deutschland.

Die BIBB-Untersuchung belegt zudem, dass sich die an Anerkennung gekoppelte Einwanderung je nach Ausgangslage und Begleitumständen unterschiedlich zügig vollzieht. Als hilfreich für diesen Prozess erweisen sich sowohl staatliche Vermittlungsprojekte - zum Beispiel der Bundesagentur für Arbeit - als auch private Vermittler. Eine Beschleunigung des Prozesses beginnt mit einer guten Beratung und entsprechender Vorbereitung der Unterlagen und setzt sich mit kürzeren Wartezeiten bei Visastellen sowie beim direkten Kontakt zu zuständigen Stellen fort.

Bei Anträgen aus dem Ausland werden der BIBB-Untersuchung zufolge unter anderem einheitliche Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen und die Sprachniveaus angemahnt. Als hilfreich wird auch die Einrichtung einer zentralen Stelle gesehen, die eine Weiterleitung der Anträge an dann zuständige Stellen gewährleistet, ebenso wie eine zunächst elektronische Antragstellung mit Nachreichen nötiger Belege zu einem späteren Zeitpunkt.


Zum Hintergrund: Das Anerkennungsgesetz des Bundes trat 2012 in Kraft, um zum einen die Integration bereits in Deutschland lebender Personen mit ausländischen Abschlüssen zu verbessern und zum anderen die Einwanderung vor allem in Berufe mit ausgeprägten Fachkräfteengpässen zu stärken. Das Anerkennungsmonitoring im BIBB begleitet im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die Umsetzung des Gesetzes.

Ausführliche Informationen bietet der Fachbeitrag "Berufliche Anerkennung im Einwanderungsprozess - Stand und Herausforderungen bei der Antragstellung aus dem Ausland. Ergebnisse des BIBB-Anerkennungsmonitorings". Er kann als vorläufige Fassung unter www.bibb.de/anerkennung-einwanderungsprozess kostenlos heruntergeladen werden. Die Endfassung steht voraussichtlich ab April 2019 zur Verfügung. Statistische Auswertungen zu den 13.149 Auslandsanträgen sind in einem weiteren BIBB-Fachbeitrag "Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: Anträge aus dem Ausland im Spiegel der amtlichen Statistik. Ergebnisse des BIBB-Anerkennungsmonitorings" veröffentlicht. Die vorläufige Fassung kann ebenfalls kostenlos unter www.bibb.de/anerkennung-auslandsantraege heruntergeladen werden.

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution630

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), 30.01.2019
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Februar 2019

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