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FINANZEN/524: Nordrhein-Westfalen - Gutachten zu den G9-Folgekosten (idw)


Bergische Universität Wuppertal - 09.05.2018

Folgekosten G9: Wuppertaler Bildungsökonominnen legen Gutachten vor


In Nordrhein-Westfalen werden zum Schuljahr 2019/20 alle öffentlichen Gymnasien das Abitur nach neun Jahren einführen (G9), wenn sie sich nicht vorher aktiv für eine Beibehaltung des derzeitigen achtjährigen Bildungsgangs (G8) aussprechen. Welche Kosten damit für das Land und die Schulträger entstehen, ermittelte das Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung an der Bergischen Universität. Die Wissenschaftler rechnen mit notwendigen einmaligen Ausgaben von insgesamt rund 518 Millionen Euro. Die Ergebnisse wurden dem Ministerium für Schule und Bildung nun in Form eines Gutachtens vorgelegt.

Die Wuppertaler Projektgruppe unter Leitung von Prof. Dr. Kerstin Schneider und Dr. Anna Makles sollte gemeinsam mit Bildungsforscher Prof. Dr. Klaus Klemm (ehem. Universität Duisburg-Essen) eine Methode zur Ermittlung der entstehenden Kosten entwickeln und die Kosten auch abschätzen. In das Gutachten flossen Daten für die insgesamt 500 öffentlichen G8-Gymnasien von 232 Schulträgern in NRW ein. "Wir unterscheiden einmalige Kosten für Bau und Ausstattung von Schulraum für eine zusätzliche Jahrgangsstufe und jährlich wiederkehrende Kosten", berichtet Prof. Schneider.

Da in Nordrhein-Westfalen einige Regionen wachsen, in anderen die Bevölkerungszahl aber rückläufig ist, wurde ein regional differenzierter Ansatz auf Ebene der Schulträger zur Abschätzung der Kosten entwickelt. "Wir ermitteln die Anzahl der zusätzlich benötigten Räume auf Ebene der Schulträger und prüfen, ob die Schulen erweitert werden können oder neue Gymnasien gebaut werden müssen", ergänzt Dr. Makles. Denn obwohl fast alle Gymnasien als G9-Gymnasien gebaut wurden, heißt das nicht, dass die Schulen noch die erforderlichen Kapazitäten für einen zusätzlichen Jahrgang haben. "Steigende Schülerzahlen in einigen Kommunen, Ganztagsangebote und die Integration neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler müssen bei der Abschätzung der verfügbaren Kapazitäten natürlich berücksichtigt werden. Insgesamt fehlen an den öffentlichen Gymnasien 1.016 Unterrichtsräume. Wir rechnen mit Kosten in Höhe von etwa 518 Millionen Euro allein für den Bau und die Ausstattung des neuen Schulraums", fasst Prof. Schneider zusammen.

Neben den Kosten für Bau und Ausstattung werden auch die jährlich wiederkehrenden Kosten abgeschätzt. "Nimmt man hier alle Kosten zusammen, so sind das für die Schulträger in NRW weitere jährlich wiederkehrende Kosten in Höhe von 31 Millionen Euro", so Dr. Makles.



Weitere Informationen unter:
http://www.wib.uni-wuppertal.de

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution650

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Bergische Universität Wuppertal, Stefanie Bergel, 09.05.2018
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Mai 2018

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