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FINANZEN/528: BAföG-Statistik 2017 - Mehr Leistungen, weniger Empfänger (BMBF)


BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung - 02.08.2018

BAföG-Statistik 2017: Mehr Leistungen, weniger Empfänger

Karliczek: Es sollen wieder mehr Familien vom BAföG profitieren


Die heute vom Statistischen Bundesamt vorgelegte BAföG-Statistik 2017 weist einen kräftigen Anstieg der durchschnittlichen monatlichen Förderungsbeträge aus. Studierende erhielten durchschnittlich 499 Euro BAföG im Monat, das ist ein Anstieg um 35 Euro (gut 7,5 Prozent mehr). Mit BAföG geförderte Schülerinnen und Schüler erhielten mit 456 Euro durchschnittlich 21 Euro mehr im Monat (fast 5 Prozent mehr).

Die Zahl der Geförderten ist im Vergleich zum Vorjahr um 5 Prozent gesunken. Dieser Rückgang ist als Folge der anhaltend guten Konjunktur und Wirtschaftslage zu erklären. Die hohe Erwerbstätigenquote und die steigenden Löhne und Gehälter erlauben es immer mehr Familien, ihren Kindern eine gute Ausbildung mit eigenen Mitteln zu ermöglichen. Erstmals seit 15 Jahren hat 2017 die Gesamtzahl der BAföG-Empfänger die Marke von 800.000 Geförderten wieder unterschritten.

"Beinahe 2,9 Millionen junge Menschen in unserem Land studieren. Wenn davon immer weniger Studierende auf BAföG angewiesen sind, schmälert dies die Bedeutung des BAföG für Bildungsgerechtigkeit in Deutschland nicht", sagte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek zu den neuen Zahlen.

"Ausbildungsförderung soll auch die Familien entlasten, die die Ausbildung ihrer Kinder nur unter erheblichem eigenem Verzicht finanzieren können. Ich möchte, dass wieder mehr Familien von staatlicher Ausbildungsförderung profitieren. Denn möglichst viele gut ausgebildete junge Menschen sind ein Gewinn für unsere gesamte Gesellschaft. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass wir in dieser Legislaturperiode eine Milliarde Euro zusätzlich für das BAföG bereitstellen. Dies werde ich für eine BAföG-Reform nutzen, die wieder mehr Familien den Zugang zu BAföG-Leistungen eröffnen wird. Ich werde einen Gesetzentwurf vorlegen, der nächstes Jahr zum Schuljahresbeginn bzw. zum Wintersemester 2019/2020 in Kraft treten soll" erklärte Karliczek.

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Quelle:
Pressemitteilung 071/2018 vom 02.08.2016
BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. August 2018

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