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GEWERKSCHAFT/018: Kritik am Entwurf des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 26. September 2012

Zu spät, zu wenig, zu einseitig - ver.di kritisiert Entwurf für Wissenschaftsfreiheitsgesetz



Berlin, 26.09.2012 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert den zur Diskussion gestellten Entwurf für ein Wissenschaftsfreiheitsgesetz (WissFG) "als nur teilweise zielführend und unzureichend". Das Gesetz solle der Fraunhofer-, der Max-Planck-Gesellschaft sowie der Helmholtz- und der Leibniz-Gemeinschaft - allesamt öffentlich finanziert - bei Haushaltsführung, Bauwesen, Unternehmensgründung und Entlohnung größere Spielräume geben. Doch diese Ziele würden bestenfalls teilweise erreicht, kritisierte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Petra Gerstenkorn zu dem heute im Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung diskutierten Gesetzesvorhaben. Insbesondere die Lockerung des sogenannten Besserstellungsverbotes, das es den Instituten bisher untersagt, ihre Beschäftigten besser zu bezahlen als in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes, sei unzureichend und müsse auf den gesamten Forschungsbereich auf alle Beschäftigten - auch in Technik und Verwaltung - ausgeweitet werden.

Bereits vor geraumer Zeit hat die Bundesregierung die Forschungseinrichtungen ermächtigt, einigen Beschäftigten mehr zu zahlen, als es die Tarifverträge vorsehen - stets begründet durch die besondere Konkurrenz um qualifizierte Arbeitskräfte. Der Gesetzentwurf sieht nun vor, dass nur Personen, die aus privaten Drittmitteln bezahlt werden, von den verbesserten Verdienstmöglichkeiten profitieren sollen. Für alle anderen gelten weiterhin die allgemeinen Regelungen der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes. Doch gerade einmal 9,3 Prozent des Etats der vier großen Forschungsverbünde kämen aus solchen Quellen, rechnete Gerstenkorn vor. Der Spielraum sei also klein, besonders für die Grundlagenforschung und für die Geistes- und Sozialwissenschaften.

"Bei der grundlagenorientierten Max-Planck-Gesellschaft kommt beispielsweise gerade einmal ein halbes Prozent des Haushalts aus privaten Drittmitteln. Da kann man diejenigen, die etwas von der neuen Regelung hätten, an einer Hand abzählen. Für die meisten wird nichts übrigbleiben", so die Gewerkschafterin: "Die Bundesregierung hat durch ihre Ermächtigungen Fakten geschaffen. Es ist konsequent, diese nun in eine verbindliche gesetzliche Regelung zu überführen. Wir sind jedoch für eine saubere und einheitliche Lösung: das Besserstellungsverbot für den Bereich der außeruniversitären Forschung aufheben und verbesserte Verdienstmöglichkeiten durch wissenschaftsbezogene Vereinbarungen in den Tarifverträgen von Bund und Ländern für alle Beschäftigten in den Forschungseinrichtungen gestalten. Wir sind dazu bereit", so ver.di-Bundesvorstandsmitglied Gerstenkorn.

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Quelle:
Presseinformation vom 25.09.2012
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christiane Scheller - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. September 2012