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GEWERKSCHAFT/223: "Numerus clausus überwinden, Hochschulen öffnen und ausbauen" (GEW)


Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft - 4. Oktober 2017

GEW: "Numerus clausus überwinden, Hochschulen öffnen und ausbauen"

Bildungsgewerkschaft zur mündlichen Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht


Frankfurt a. M./Karlsruhe - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den Bund aufgefordert, für Öffnung und Ausbau der Hochschulen zu sorgen. "In vielen Studiengängen ist ein Studienplatz selbst mit überdurchschnittlichen Abiturnoten erst nach langen Wartezeiten zu bekommen. Dabei braucht Deutschland in Zukunft nicht weniger, sondern deutlich mehr akademisch qualifizierte Fachkräfte. Die neue Bundesregierung muss daher schnellst möglich die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen schaffen, um den Numerus clausus (NC) zu überwinden", erklärte der stellvertretende GEW-Vorsitzende und Hochschulexperte, Andreas Keller, mit Blick auf die heutige mündliche Verhandlung im Numerus-Clausus-Verfahren beim Bundesverfassungsgericht. Keller hat für die GEW in Karlsruhe eine schriftliche Stellungnahme zu dem Verfahren abgegeben.

Der Hochschulexperte machte deutlich, dass es nicht nur in Medizin, sondern in vielen weiteren Studienfächern einen NC gebe, zunehmend auch in den Bildungswissenschaften. "Es kann nicht sein, dass in vielen Lehramtsstudiengängen Studienberechtigte abgewiesen werden, während gleichzeitig über Lehrkräftemangel geklagt wird. Der Bund muss sich endlich seiner Verantwortung für die Gewährleistung des Grundrechts auf freie Hochschulzulassung stellen", betonte Keller. Er schlug zwei Maßnahmen vor.

"Zum einen muss der Bund endlich seine Gesetzgebungskompetenz nutzen und für ein faires Zulassungsverfahren sorgen. Alle Studienbewerberinnen und - bewerber müssen eine realistische Chance haben, zugelassen zu werden - nicht nur die mit einem Einser-Abi oder reichen Eltern, die sich ein teures Studium im Ausland oder eine Zulassungsklage leisten können", mahnte der GEW-Vize.

Zum anderen forderte Keller den Bund auf, gemeinsam mit den Ländern für einen bedarfsgerechten Ausbau der Studienplätze zu sorgen, ohne die Ausbildungsqualität zu gefährden. "Der Ruf nach einer Abschaffung der Kapazitätsverordnung greift zu kurz, weil eine Abschottung der Hochschulen von studierwilligen jungen Menschen die Folge wäre. Stattdessen brauchen wir sowohl eine Erhöhung der Kapazitäten als auch eine Verbesserung der Betreuungsrelation. Der Bund muss die Länder endlich bei der Grundfinanzierung der Hochschulen unterstützen und mit einer Entfristungsoffensive für deutlich mehr Lehrende sorgen", sagte Keller.


Info: Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt heute über zwei Richtervorlagen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zu der Frage, ob die Regelungen, die für die Studienplatzvergabe im Fach Humanmedizin gelten, mit dem Grundgesetz zu vereinbaren seien. Beobachterinnen und Beobachter rechnen mit einem neuen Grundsatzurteil, das für die Hochschulzulassung insgesamt von Bedeutung ist.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 4. Oktober 2017
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Oktober 2017

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