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HOCHSCHULE/1544: Qualitätspakt für die Lehre kann starten (idw)


Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) - 11.06.2010

Regierungschefs geben grünes Licht:
Bund-Länder-Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre kann starten!


Die Vorsitzenden der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) haben mit großer Freude zur Kenntnis genommen, dass die Bundeskanzlerin und die Regierungschefin und die Regierungschefs der Länder in ihrer gemeinsamen Besprechung am 10. Juni 2010 dem Vorschlag der GWK für ein Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre zugestimmt haben.

Die GWK-Vorsitzende und Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan sagte: "Wir erweitern den erfolgreichen Hochschulpakt um eine dritte Säule und investieren dafür bis 2020 rund 2 Mrd. Euro Bundesmittel. Ein solches Engagement für bessere Studienbedingungen hat es in der deutschen Hochschulpolitik noch nicht gegeben. Das Programm ist ein Meilenstein zur Verbesserung der Hochschullehre und wird wichtige Impulse für das weitere Gelingen der Studienreform setzen!"

Der stellvertretende GWK-Vorsitzende, Senator Jürgen Zöllner (Berlin) betonte: "Das heute verabschiedete Programm ist eine sinnvolle Erweiterung des Hochschulpaktes von Bund und Ländern. Es ist gut, dass sich der Bund in der Lehre engagiert und die Länder mit den rund 200 Millionen Euro pro Jahr ihre bereits umfassend gestarteten Maßnahmen zur Verbesserung der Lehrsituation ergänzen können."

Das Programm soll Maßnahmen zur kapazitätsneutralen Personalgewinnung, Personalqualifizierung und zur Weiterentwicklung der Lehrqualität fördern. Die Förderung soll in der Breite der Hochschullandschaft wirken und könnte rund die Hälfte der staatlichen Hochschulen in ihren Anstrengungen zur Verbesserung von Studium und Lehre unterstützen. Dabei werden eine gleichmäßige Entwicklung der Hochschulen in der Bundesrepublik und eine regionale Ausgewogenheit angestrebt. Kernpunkte des Programmes sind:

- Der Bund stellt bis zum Jahr 2020 rund 2 Mrd. Euro für die dritte Säule Hochschulpakt bereit. Er finanziert die für die Durchführung der bewilligten Maßnahmen erforderlichen Personal- und Sachausgaben der Hochschulen. Das jeweilige Sitzland stellt wie auch in der ersten Säule des Hochschulpaktes (Schaffung zusätzlicher Studienplätze) die Gesamtfinanzierung sicher.

- Um die Teilnahmechancen der Hochschulen zu verbessern, wird die Auswahl der Projekte in zwei Bewilligungsrunden durchgeführt.

- Die Auswahl der Vorhaben erfolgt in einem wissenschaftsgeleiteten Verfahren. Dabei steht, sofern die inhaltlichen und qualitativen Förderkriterien erfüllt sind, in jedem Land für die Förderung der Hochschulen ein vorab vereinbartes Mittelvolumen aus dem Programm zur Verfügung, um eine regionale Ausgewogenheit der Förderung zu unterstützen.

Das Bund-Länder-Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre ergänzt als dritte Säule die bereits 2007 verabschiedeten und im vergangenen Jahr fortgesetzten ersten beiden Säulen des Hochschulpaktes 2020: Die erste Säule zielt auf die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger; Gegenstand der zweiten Säule sind Programmpauschalen für DFG-geförderte Forschungsprojekte (Overhead). Die dritte Säule des Hochschulpaktes wird zur Verbesserung der Studienbedingungen, zur Weiterentwicklung guter Lehre und zur Sicherung der Erfolge der Studienreform beitragen. Die drei Programmsäulen schaffen damit wichtige Voraussetzungen zur Förderung der Hochschulen in ihrem gesamten Aufgabenspektrum.

Der Vereinbarungstext ist abrufbar unter
www.gwk-bonn.de

Weitere Informationen unter:
http://www.gwk-bonn.de

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/pages/de/institution337


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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK), Rebekka Kötting, 11.06.2010
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juni 2010