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HOCHSCHULE/1719: Wissenschaftsfreiheitsgesetz - Länder müssen für Hochschulen gleichziehen (idw)


Hochschulrektorenkonferenz (HRK) - 02.05.2012

HRK-Präsident zu Plänen für Wissenschaftsfreiheitsgesetz: Länder müssen für Hochschulen gleichziehen



Der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Prof. Dr. Horst Hippler, begrüßte heute in einer ersten Einschätzung den heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf zum Wissenschaftsfreiheitsgesetz. Der Ausbau der Autonomie bei Personal- und Haushaltsentscheidungen, bei Baumaßnahmen und Unternehmensbeteiligungen sei erforderlich, um den Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken.

"Die Wissenschaft braucht diese Freiheiten, denn so können bedarfsgerecht die Rahmenbedingungen für optimale Leistungen geschaffen werden", sagte Hippler. "Das gilt für Hochschulen in gleichem Maß wie für die außeruniversitären Einrichtungen. Konditionen, wie sie der Bund den forschungsfördernden Organisationen nun gewähren will, müssen die Länder deshalb zeitgleich den Hochschulen einräumen. Das entspricht den Forderungen, die die HRK bereits vor einem Jahr in ihrer Entschließung zur Hochschulautonomie erhoben hat."

Es gelte, so der HRK-Präsident, Wettbewerbsverwerfungen zwischen der universitären und der außeruniversitären Forschung zu verhindern. Internationale Wettbewerbsfähigkeit setze voraus, dass auch den Hochschulen als größten Trägern der öffentlich finanzierten Forschung die entsprechenden Freiräume zugestanden werden.

Weitere Informationen unter:
http://www.hrk.de

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution313

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Susanne Schilden, 02.05.2012
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Mai 2012