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HOCHSCHULE/1812: Senat der Universität Kiel fordert alleiniges Promotionsrecht für Universitäten (idw)


Christian-Albrechts-Universität zu Kiel - 21.11.2013

Akademischer Senat der Kieler Universität fordert alleiniges Promotionsrecht für Universitäten



Auf den Vorstoß der Wissenschaftsministerin Schleswig-Holsteins, Professorin Waltraud Wende, den Fachhochschulen in ihrem Lande das Promotionsrecht einzuräumen, antwortete der Akademische Senat der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) am Mittwoch, 20. November: Mit überwältigender Mehrheit spricht sich der Akademische Senat nachdrücklich für die Beibehaltung des alleinigen Promotionsrechts der Fakultäten an Universitäten aus. Diese Forderung formulierte der Senat bereits im Mai dieses Jahres und er hält weiterhin an dieser Forderung fest.

Im deutschen wie auch in vielen internationalen Wissenschaftssystemen gibt es eine klare funktionale und bewährte Teilung in forschungsorientierte Lehre, die von den Universitäten wahrgenommen wird, und in berufsorientierte Lehre, die die Aufgabe der Fachhochschulen ist. Entsprechend unterschiedlich sind die Ausstattungen, die Kapazitätsnormvorgaben, die Curricula und nicht zuletzt die Dozentinnen und Dozenten. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Universitäten haben durch die Habilitation oder vergleichbare wissenschaftliche Leistungen den Nachweis zu selbständiger Forschung und Lehre auf internationalem Niveau erbracht: Eine zwingende Qualifikation für die Betreuung einer Promotion, die die Fähigkeit zur selbständigen, vertieften wissenschaftlichen Arbeit im Rahmen der Bearbeitung eines thematisch begrenzten Forschungsvorhabens belegt und neue wissenschaftliche Erkenntnisse hervorbringt.

Zudem bieten Universitäten wie die Christian-Albrechts-Universität eine tief verwurzelte Infrastruktur vom Graduiertenzentrum über Kollegs und Graduiertenschulen, Promotionsausschüsse bis hin zu Promotionsordnungen, Berufungsverfahren und vieles mehr. All diese Voraussetzungen für qualitativ hochwertige Promotionen mit internationalem Renommee, für die Qualitätssicherung während der Promotion sowie für die qualifizierte Betreuung durch habilitierte oder vergleichbar qualifizierte Dozentinnen und Dozenten sind einzig an den Universitäten gegeben. Das alleinige Promotionsrecht ist daher kein "Monopol", sondern eine dem Wissenschaftssystem innewohnende funktionale Verantwortung der Universitäten und ihrer Fakultäten. Ein solches Recht lässt sich nicht beliebig auf außeruniversitäre Einrichtungen übertragen, ohne dass damit erhebliche finanzielle und personelle Maßnahmen verbunden wären.

Das erst kürzlich von Ministerin Wende präferierte Instrumentarium, Zweitmitgliedschaften für habilitierte oder adäquat qualifizierte Fachhochschuldozentinnen und -dozenten an den Fakultäten der Universität einzurichten, entspricht der Empfehlung des Wissenschaftsrats aus dem Positionspapier "Anforderungen an die Qualitätssicherung der Promotion" 2011. Diesem Wunsch nach Kooperation zwischen Universität und Fachhochschulen ist die CAU bereitwillig nachgekommen. Erst im September dieses Jahres wurde eine Promotionsvereinbarung zwischen der Universität und der Fachhochschule Kiel geschlossen. Weitere Kooperationen wie gemeinsame Promotionskollegs sind bereits in der Vorbereitung. Diese haben die gemeinsame Betreuung der Doktorandinnen und Doktoranden durch Fachhochschule und Universität als Schwerpunkt. Dieser Weg entspricht den Betreuungsvorstellungen der Landesregierung, während der Doktorgrad hier weiterhin von der Universität verliehen wird. Die Universität nimmt damit ihre Verantwortung und ihre Aufgabe für die Qualitätssicherung von Promotionsverfahren wahr.

Gleichzeitig bleibt Studierenden die Wahl zwischen einer berufsorientierten und einer forschungsorientierten Ausbildung erhalten. Das deutsche wie internationale Bildungs- und Wissenschaftssystem sowie Studierende und die Industrie sind auf beide Angebote angewiesen. Die erst in diesem Jahr durch den Akademischen Senat der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel verabschiedeten "Grundsätze für Promotionsordnungen", die bereits seit langem bestehende Zulassung von Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen zur Promotion an der CAU sowie die eingegangenen und geplanten Kooperationen schaffen darüber hinaus weitreichende und ausreichende Promotionsmöglichkeiten für jene Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen, die eine wissenschaftliche Karriere anstreben, und für jene qualifizierten Fachhochschullehrkräfte, die ihre Studierenden während der Promotion betreuen möchten.

Der Akademische Senat der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel fordert die Landesregierung mit Nachdruck auf, alle Hochschulen im Land in die Überlegungen zu Änderungen des Promotionsrechts einzubeziehen. Der Senat fordert weiterhin, das alleinige Promotionsrecht bei den Fakultäten der Universitäten zu belassen und den eingeschlagenen Kurs in Richtung Ausweitung kooperativer Promotionsprogramme weiterzuverfolgen.


Weitere Informationen unter:
http://www.uni-kiel.de/pressemeldungen/index.php?pmid=2013-349-senat-promotionsrecht

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution235

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Dr. Boris Pawlowski, 21.11.2013
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. November 2013