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HOCHSCHULE/1949: Hochschulrektorenkonferenz - Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative (idw)


Hochschulrektorenkonferenz (HRK) - 13.05.2015

HRK-Mitgliederversammlung fordert Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative


Die Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat am Dienstag in Kaiserslautern nachdrücklich für eine dauerhafte, wettbewerbliche Fortführung der Exzellenzinitiative plädiert. Sie skizzierte die Grundzüge eines Nachfolgeprogramms für das aktuelle, noch bis 2017 laufende Programm, nachdem von Seiten der Politik bereits grundsätzliches Einvernehmen erzielt wurde, die Exzellenzinitiative mit vier Milliarden Euro um weitere zehn Jahre zu verlängern.

HRK-Präsident Hippler: "Die Exzellenzinitiative als offener Wettbewerb um Fördermittel für herausragende Forschungsvorhaben der Universitäten hat sich bestens bewährt. Mit nur 385 Millionen Euro im Jahresdurchschnitt wurde eine große Hebelwirkung erzielt; institutionelle und regionale Forschungsschwerpunkte sind über die Breite der Fächer entstanden. Es ist eine wissenschaftliche Leistungsspirale in Gang gekommen, die es zu erhalten gilt. Diesen wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands in der globalen Wissensgesellschaft müssen wir erhalten und weiterentwickeln. Das zentrale Prinzip, das hat unsere Mitgliederversammlung betont, muss dabei erhalten bleiben: Bewilligungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe wissenschaftlicher Exzellenz. Die Begutachtung der Anträge durch die weltweit besten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ist dabei der Schlüsselfaktor."

Der Wettbewerb sollte nach HRK-Auffassung nur geringfügig modifiziert werden. So sollen neue Anträge sinnvoll und praktikabel an frühere Vorhaben anschließen können und die seit 2012 erstmals geförderten Projekte die Chance auf Fortsetzungsanträge erhalten. Nach Einschätzung der HRK hat sich die Förderlinie 'Exzellenzcluster' als Kern des Programms und seines Erfolgs erwiesen. Deshalb soll sie bei der Weiterentwicklung im Zentrum stehen, dabei aber mehr organisatorischen Spielraum erhalten und um konkrete Maßnahmen zur Personalentwicklung ergänzt werden. Letzteres gilt grundsätzlich auch für die beantragte Förderung von Doktoranden und Postdoktoranden. Die größte Neuerung im Ansatz der HRK besteht in der Reform der Förderlinie "Zukunftskonzepte": Fördermittel für institutionelle Rahmenbedingungen zur Stärkung des Forschungsprofils oder der Kooperationsfähigkeit sollen denselben Stellenwert wie die fachbezogenen Anträge haben, also nicht mehr deren Bewilligung voraussetzen und als elitäre Spitze des Programms verstanden werden.

HRK-Präsident Hippler: "Exzellenz ist im Übrigen nicht nur dort zu finden, wo gewissen Forschungsvorhaben dieses Prädikat durch entsprechende Begutachtung zu Recht zugesprochen wird; vielmehr sehen wir in allen Aufgabenfeldern aller Hochschulen exzellente Leistungen, die eine Würdigung als exzellente Hochschulleistungen verdienen."


Weitere Informationen:
http://www.hrk.de/positionen/gesamtliste-beschluesse/position/convention/zur-fortfuehrung-der-exzellenzinitiative/

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution313

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Susanne Schilden, 13.05.2015
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Mai 2015

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