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UNIVERSITÄT/2610: Leibniz Universität Hannover arbeitet ihre NS-Zeit umfassend auf (idw)


Leibniz Universität Hannover - 13.06.2012

Leibniz Universität Hannover arbeitet ihre NS-Zeit umfassend auf

Bericht der Arbeitsgruppe des Senates "Verleihung und Entzug von Titeln während der NS-Zeit"



Die Leibniz Universität arbeitet ein spezifisches Kapitel ihrer Geschichte umfassend auf. Die auf Beschluss des Hochschulsenates eingerichtete Arbeitsgruppe zur "Verleihung und Entzug von Titeln während der NS-Zeit" berichtete heute dem Universitätsgremium über die von 1933 bis 1945 an der Technischen Hochschule erfolgten Beeinträchtigungen aus ideologischen Gründen, d.h. über die auf der NS-Ideologie politischer, "rassischer" oder sonstiger Diskriminierung beruhenden Beeinträchtigungen akademischer Stellungen, Grade und Ehrungen.

In einem zweiten Arbeitspaket wird die Arbeitsgruppe auch die entsprechenden Begünstigungen in dieser Zeit untersuchen und aufarbeiten.

Die Leibniz Universität Hannover bekennt sich mit diesem Handeln dazu, in Übereinstimmung mit den moralischen und ethischen Zielsetzungen ihres Leitbildes sowie ihrer Stellung im demokratischen Verfassungs- und Rechtsstaat, das dunkelste Kapitel ihrer Geschichte in den Jahren der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft möglichst umfassend aufzuklären - auch in tiefem Bedauern darüber, dass für die unmittelbar Betroffenen inzwischen jede Maßnahme der Rehabilitation zu spät kommt, aber in der Hoffnung, dass ihrem bleibenden persönlichen Ansehen in den Augen der Hochschulöffentlichkeit wie allgemein der Nachwelt Genugtuung verschafft werden kann. Der Senat und das Präsidium der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover haben in dieser Sitzung einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

"Die von 1933 bis 1945 an der Technischen Hochschule Hannover vollzogenen, auf der NS-Ideologie politischer, 'rassischer' oder sonstiger Diskriminierung beruhenden Beeinträchtigungen akademischer Stellungen, Grade und Ehren stellen dem Recht hohnsprechende Unrechtsakte dar. Sie stehen und standen bereits bei ihrer Entstehung in klarem Widerspruch zu den schon damals bekannten Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit und missachteten insbesondere hochschulspezifisch die Wissenschaftsfreiheit, die diese absichernde Selbstverwaltung sowie die Grundlagen der überkommenen humanistisch-akademischen Universitätstradition.

Die Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover stellt deshalb in der Nachfolge der Technischen Hochschule Hannover mit Nachdruck fest, dass sie sämtliche an dieser ab 1933 durch Hochschulorgane bewirkten NS-bedingten Beeinträchtigungen verurteilt und als von Anfang an nichtige Unrechtsakte wertet.

Da sich das damalige Unrecht hinsichtlich der dadurch bewirkten tatsächlichen Beeinträchtigungen indessen nicht nachträglich ungeschehen machen lässt, ist es das nachdrückliche Anliegen der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, allen an der Technischen Hochschule Hannover Betroffenen dadurch Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, dass ihr persönliches und wissenschaftliches Andenken dauerhaft wachgehalten wird. Daher werden unabhängig davon, ob und inwieweit es in Einzelfällen schon früher zu Rehabilitationen gekommen sein sollte, die ermittelten Unrechtsbetroffenen im öffentlich zugänglichen Bericht namentlich aufgeführt.

Der Beschluss, der auch für noch nicht bekannt gewordene Fälle gelten will, verpflichtet die Universität dazu, bei künftigem Auffinden weiterer Betroffener deren Namen nachzutragen".

Präsidium und Senat denken in diesem Zusammenhang auch über Maßnahmen wie eine ehrende Ausstellung und eine Gedenktafel nach.

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution128

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Leibniz Universität Hannover, Mechtild Freiin v. Münchhausen, 13.06.2012
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juni 2012