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UNIVERSITÄT/2741: Entscheidungen in der Exzellenzstrategie (DFG)


Gemeinsame Pressemitteilung von Wissenschaftsrat (WR) und Deutscher Forschungsgemeinschaft (DFG), 19. Juli 2019

Entscheidungen in der Exzellenzstrategie:
Exzellenzkommission wählt zehn Exzellenzuniversitäten und einen Exzellenzverbund aus


Mit den Entscheidungen in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten hat die Exzellenzstrategie die letzte Etappe in der ersten Ausschreibungsrunde zurückgelegt: Unter 19 antragstellenden Universitäten und Universitätsverbünden wählte die für die Entscheidung zuständige Exzellenzkommission am 19. Juli 2019 elf für eine dauerhafte Förderung aus.

Ausgewählt wurden (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
  • Verbund Berlin
  • Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
  • Technische Universität Dresden
  • Universität Hamburg
  • Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
  • Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
  • Universität Konstanz
  • Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Technische Universität München
  • Eberhard Karls Universität Tübingen

Die Entscheidungen der Exzellenzkommission wurden im Anschluss an die Sitzung im Wissenschaftszentrum Bonn auf einer Pressekonferenz mit Live-Streaming im Internet bekannt gegeben. Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek, und Professorin Dr. Eva Quante-Brandt, Bremer Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, die beide auch stellvertretende und Vorsitzende der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz des Bundes und der Länder (GWK) sind, teilten mit, welche Universitäten ab dem 1. November 2019 mit jährlich insgesamt 148 Millionen Euro gefördert werden. Professorin Dr. Martina Brockmeier (Vorsitzende des Wissenschaftsrats) sowie Professor Dr. Peter Strohschneider, Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), erläuterten das Verfahren und die Abläufe der Entscheidung und zogen eine Zwischenbilanz der Exzellenzstrategie.

"Meine herzliche Gratulation und mein großer Respekt gilt den ausgewählten Universitäten und dem Verbund Berlin! Sie haben eindrucksvoll dargelegt, wie Universitäten der Zukunft exzellent gestaltet werden können. Um als Universität international in der Spitze der Wissenschaft mitzuspielen, braucht es neben einem sehr starken wissenschaftlichen Fundament eine klare Vorstellung vom eigenen Profil und dessen Weiterentwicklung. Die ausgewählten Universitäten haben sehr überzeugend unter Beweis gestellt, dass sie hierzu in jeder Hinsicht bestens aufgestellt sind", sagte die Vorsitzende des Wissenschaftsrats, Professorin Dr. Martina Brockmeier.

DFG-Präsident Professor Dr. Peter Strohschneider hob zusammenfassend hervor: "Die heutigen Entscheidungen über die Exzellenzuniversitäten setzten die Entscheidungen über die 57 Exzellenzcluster voraus, die im vergangenen September ausgewählt wurden und seit dem 1. Januar gefördert werden. Mit der nun zu Ende gehenden ersten Wettbewerbsrunde knüpft die Exzellenzstrategie an die drei Wettbewerbsrunden in der Exzellenzinitiative 2006, 2007 und 2012 an. Beiden Wettbewerben gemeinsam ist ein ganz bemerkenswertes Zusammenwirken von Wissenschaft und Politik zur nachdrücklichen Förderung der Spitzenforschung an deutschen Hochschulen im weltweiten Wettbewerb."

Die Voraussetzungen

Bewerben um den Exzellenztitel konnte sich, wer im September 2018 in dem von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) durchgeführten, wissenschaftsgeleiteten Verfahren zu den Exzellenzclustern erfolgreich war und mindestens zwei Exzellenzcluster (als Einzeluniversität) oder drei Exzellenzcluster (als Verbund) eingeworben hatte. Diese Voraussetzungen erfüllten 17 Universitäten und zwei Verbünde aus insgesamt acht Bundesländern.

Danach hat die DFG die Staffel an den Wissenschaftsrat übergeben, der für die Durchführung des wissenschaftsgeleiteten Verfahrens in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten verantwortlich zeichnet. Von Ende Januar bis Anfang Mai 2019 fanden Ortsbesuche an den Universitäten und Verbünden statt, an denen insgesamt 190 Gutachterinnen und Gutachter (davon mehr als 90 Prozent aus dem Ausland) mitwirkten. In dem Verfahren wurden die jeweiligen Universitäten als Gesamtinstitutionen in den Blick genommen: So wurden die Ausgangsvoraussetzungen und Vorleistungen insbesondere in der Forschung, aber auch in weiteren Bereichen wie Lehre, Transfer und Forschungsinfrastrukturen begutachtet. Zudem mussten die Planungen dafür überzeugen, wie und in welche Richtung sich die Universität in ihrer Gesamtheit weiterentwickeln möchte.

Das Auswahlverfahren

Vom 16.-18. Juli 2019 hat das international besetzte 39-köpfige Expertengremium die einzelnen Begutachtungsergebnisse vergleichend bewertet. Auf der Grundlage der Förderempfehlungen des Expertengremiums wurden am 19. Juli 2019 die Entscheidungen in der Exzellenzkommission getroffen. Diese setzt sich aus den Mitgliedern des Expertengremiums und den Wissenschaftsministerinnen und -ministern des Bundes und der Länder zusammen. Für eine Förderungsentscheidung waren eine Mehrheit der Stimmen der wissenschaftlichen Mitglieder der Exzellenzkommission sowie mindestens 25 Stimmen von Bund und Ländern zusammen erforderlich.

Die Zukunft der Exzellenzstrategie

Grundsätzlich ist die Förderung dauerhaft angelegt. Die Verwaltungsvereinbarung formuliert dafür zwei Vorgaben: In sieben Jahren müssen zum einen die nun geförderten Universitäten erneut mindestens zwei bzw. (als Verbund) drei Exzellenzcluster einwerben, um die formalen Fördervoraussetzungen weiterhin zu erfüllen. Zum anderen werden die Universitäten evaluiert und bei positivem Ergebnis weiter gefördert. Bei Erfolg im wettbewerblichen Verfahren werden in der zweiten Ausschreibungsrunde mit Förderbeginn ab 2026 vier neue Förderfälle aufgenommen. In der Förderlinie Exzellenzcluster werden seit 1. Januar 2019 57 Exzellenzcluster an insgesamt 34 Universitäten gefördert.

Die Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder wurde auf Grundlage von Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes 2016 in einer Verwaltungsvereinbarung beschlossen. Ziel ist es, die durch die Exzellenzinitiative begonnenen Anstrengungen zur Stärkung der Universitäten durch die Förderung wissenschaftlicher Spitzenleistungen, Profilbildungen und Kooperationen im Wissenschaftssystem fortzusetzen und weiterzuentwickeln. Bund und Länder stellen für die Finanzierung des dauerhaft angelegten Gesamtprogramms seit 2018 jährlich insgesamt 533 Millionen Euro zur Verfügung. Die Fördermittel werden vom Bund zu 75 Prozent und von den jeweiligen Sitzländern zu 25 Prozent getragen.


Weitere Informationen:
www.wissenschaftsrat.de/exzellenzstrategie
www.dfg.de/exzellenzstrategie

Ausführliche Informationen zur Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder auch unter:
https://www.gwk-bonn.de/themen/foerderung-von-hochschulen/exzellenzstrategie-exzellenzinitiative/

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Quelle:
Gemeinsame Pressemitteilung von Wissenschaftsrat (WR) und
Deutscher Forschungsgemeinschaft (DFG), 19. Juli 2019
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
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E-Mail: presse@dfg.de
Internet: http://www.dfg.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Juli 2019

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